Leistbares Wohnen: Einiges scheint unklar

29. April 2021

Wie viel es in Vorchdorf kostet, das Grundbedürfnis „Wohnen“ zu befriedigen, ist ein soziales Thema. Doch auch die Attraktivität der Gemeinde für junge Familien, qualifizierte Arbeitskräfte usw. steht auf dem Spiel. Im Umgang damit ist die Gemeindepolitik nicht immer ganz nachvollziehbar.

Wohnen soll in Vorchdorf laut einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar – siehe Bericht – günstiger werden. Im Antrag von Gemeinderat Albert Sprung heißt es allerdings, seit 12 Jahren habe es kein gemeinnütziges Wohnbauprojekt mehr in Vorchdorf gegeben.

Vor dieser Zeit führten die beiden einzigen gemeinnützigen Wohnbauträger Styria und Lawog in Vorchdorf eine Reihe von Projekten durch. Vor rund 10 Jahren entwickelten sich allerdings Differenzen zwischen der Gemeinde – damals bereits unter Gunter Schimpl als Bürgermeister – und diesen Gesellschaften. So scheiterte ein geplantes Bauprojekt der Styria in der Fischböckau an architektonischen Wünschen, die laut Styria mit den Richtlinien für gemeinnützigen Wohnbau aus Kostengründen nicht in Einklang zu bringen gewesen wären. Der von der Styria erworbene Grund wurde daraufhin verkauft.

Auch andere Wünsche der Gemeinde hätten nach Informationen, die dem INVO.report vorliegen, soziale Wohnbauprojekte scheitern lassen. So hätte statt der Gemeinde die Styria selbst das unternehmerische Risiko tragen sollen, falls Räume für einen Nahversorger und die Kinderbetreuung in der Fischböckau nicht vermietet werden können – obwohl die Gemeinde diese Räume ausdrücklich errichtet haben wollte. Aus ähnlichen Gründen gibt es auch seitens der Lawog keine Neubauten mehr in Vorchdorf.

Fake News im Gemeinderat?

Wohnbaupolitik ist eine durchaus komplexe Materie. Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar 2021 (Download) umfasst zum genannten Punkt über sechs Seiten. Die Äußerungen selbst von Mitgliedern des zuständigen Ausschusses treffen dabei vereinzelt nicht ins Schwarze. Es gibt zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass bewusst Fake News gestreut werden; doch einzelne Wortmeldungen lassen es ratsam erscheinen, inhaltlich nachzuhaken.

Die Styria hat aufgehört, Sozialwohnungen im Mietverhältnis zu bauen, weil es zu lange dauert, bis sie abbezahlt sind“, lautete etwa eine Wortmeldung. Wissen muss man aber, dass die Styria satzungsgemäß verpflichtet ist, gesunde und zweckmäßige Wohnungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Verfügung zu stellen, und zwar dezidiert zu angemessenen Preisen. Dafür bekommt das Unternehmen entsprechende Wohnbaumittel von der Landesregierung, die entsprechend der Fördermittelzuteilung eingesetzt werden.

Eine andere Aussage zur Wohnungsvergabe lautete, dass das letzte Wort bei der Wohnungsvergabe der Hauseigentümer habe. Auch das ist nicht pauschal richtig, denn bei allen etwa von der Styria errichteten Mietwohnbauten haben die jeweiligen Gemeinden das alleinige Zuweisungsrecht.

Ob und konkret wie der Grundsatzbeschluss leistbares Wohnen nun spürbar fördern wird, bleibt abzuwarten. Das hängt von Umsetzungsbeschlüssen ab, die erst formuliert werden müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert