Fußwege im Ortskern – Gemeindemühlen mahlen langsam

31. Oktober 2024

Bei dem seit der Umgestaltung nicht barrierefreien Zebrastreifen zwischen Pfarrkirche und Gwölb gibt es neuerdings eine – allerdings nur kosmetische – Verbesserung. Bei der Engstelle der Messenbacherstraße nahe des Kreisverkehrs hätte auch schon länger etwas passieren sollen, tut es aber nicht.

Alles sicher: Von der Pfarrkirche aus ein barrierefreier Start über die Straße.

Für die erfolgreiche Bäckerei „Im G’wölb“ hat die Gemeinde Vorchdorf unter anderem den Gehsteig rund um das Mischkreuhaus so abgesenkt, dass hier ein Straßencafé betrieben werden kann. Die Maßnahme war außerdem sinnvoll, weil dadurch das Gemäuer trockengelegt werden konnte. Für den Zebrastreifen zwischen Pfarrkirche und „G’wölb“ hatte die Maßnahme allerdings Konsequenzen.

Führte der Weg bisher niveaugleich von Gehweg zu Gehweg, so gibt es jetzt unmittelbar am Straßenrand drei Stufen nach unten zum abgesenkten Gehweg, der ja auch zu den Parkplätzen, der Trafik und dem Gemeindeamt führt. Auch die Parteizeitung der Vorchdorfer Grünen vermerkte das in einem ansonsten lobenden Artikel für die Planung.

Die Stufen sind nämlich ein erhebliches Hindernis für gehbehinderte Menschen. Sie müssen am Straßenrand entlang um die unübersichtliche Kurve. Das ist riskant und entspricht auch nicht den Vorschriften für Schutzwege (so die offizielle Bezeichnung für Zebrastreifen), wonach solche Übergänge nicht an einer derartigen Barriere enden dürfen.

„Berechtigte Bedenken“ sollen zu weiteren Schritten führen

No-go für Rollstühle, Rollatoren etc.: Hier geht’s nur am Straßenrand entlang.

Nachfragen des INVO.report in der Gemeinde ergaben, dass dem zuständigen Straßenausschuss nur eine Grobplanung vorgelegen hatte, aus der sich das problematische Detail nicht erschlossen hat. Die Durchführung lag bei der Bauabteilung. Dort, so war von Bürgermeister Johann Mitterlehner zu erfahren, sah man wohl keine andere Möglichkeit als Stufen, um den Niveauunterschied zu überwinden. Eine Rampe wäre zu lang geworden.

Eine Stellungnahme der BH gegenüber dem INVO.report ergab, dass die zuständige Stelle die Bedenken als berechtigt ansieht und Anfang März einen Lokalaugenschein mit einem Amtssachverständigen und einem Vertreter der Gemeinde durchgeführt hat, bei der „die weitere Vorgehensweise in Zusammenhang mit dem Schutzweg besprochen wurde.“ Konsequenz: In der folgenden Sitzung des Straßenausschusses sollten Lösungsvorschläge diskutiert werden, sodass eine barrierefreie Straßenüberquerung zukünftig möglich wird.

Etwas sicherer vielleicht, aber noch nicht barrierefrei: Der Überweg beim Mischkreuhaus

Die angeblich in Eigenregie der Bauabteilung seit kurzem aufgemalte Sperrzone mahnt zwar Autofahrer, Abstand von Fußgängern zu halten, die den Gehgweg Richtung Mischkreuhaus erreichen wollen; den einschlägigen Vorschriften entspricht die Maßnahme aber immer noch jedoch nicht.

Das ist nicht die Grundstücksgrenze

Messenbacxherstraße – links das Gruindstück Bahnhofstraße 14 (Ex Feuerwehr- und Rotkreuzstation)

Geht man vom Kreisverkehr in der Denk-Kurve Richtung Messenbach, wird es auf der Rückseite des „1-Euro-Grundstücks“ beidseits eng. Der Bauzaun dort steht auf einer Kante, die allerdings tatsächlich nicht die Grundstücksgrenze kennzeichnet. Die liegt immerhin um so viel weiter innen, dass hier durchaus Platz wäre, einen Gehsteig zu errichten und so gefährliche Begegnungen zwischen Fußgängern und Autofahrern zu vermeiden.

Ein Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2022 hatte die Weichen für entsprechende Maßnahmen bereits gestellt, die Umsetzung der Passage, die Verbeiterung der Straße „unter Bedachnahme der Füßgänger und Radfahrer“ zu gestalten, steht nach wie vor aus.

 

3 Gedanken zu „Fußwege im Ortskern – Gemeindemühlen mahlen langsam

  1. Bernhard Ettinger

    Der Bauzaun beim 1-€-Grundstück ist eine endlose, leidige Geschichte. Zum einen wird hier vorsätzlich Vorchdorfer Vermögen verschenkt (siehe dazu die letzte Gemeinderatssitzung 24.09.2024 TOP 20), und zum anderen steht der Bauzaun bis zu 3,5 m weit auf der Straße – und das nun schon seit Jahren! Mehrfach hab ich den Bürgermeister darauf angesprochen und auch schriftlich urgiert. Sein letztes Schreiben stammt vom 9. Oktober 2024, in dem er bestätigte, dass der Bauzaun bereits zurückversetzt wurde. Eine dreiste Unwahrheit: Der Zaun steht nach wie vor und somit in verbotener Weise im Straßenbereich! Durch die Untätigkeit des Bürgermeisters wird Gemeindevermögen verschenkt, aber vor allem auch die Sicherheit der Vorchdorfer Bevölkerung bewusst gefährdet – und all das trotz eines gültigen Gemeinderatsbeschlusses!

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  2. Wolfgang Ettinger

    Zum Thema Ortsplatz möchte ich als Obmann des Bau- und Straßenausschusses Folgendes ergänzen: In der laufenden Periode haben wir im Ausschuss leider keinerlei Unterlagen zur Umgestaltung zwischen Kirche und Gemeindeamt erhalten. Der Grund dafür ist beim Zuständigen im Bauamt zu suchen, der eine Einbindung des Ausschusses wohl für nicht notwendig erachtet. Demnach halte ich die Stellungnahme gegenüber dem INVO.report schlichtweg für unrichtig.
    Erst aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung hinsichtlich der mangelhaften Umsetzung kam diese Thematik in unseren Ausschuss und wurde selbstverständlich umgehend behandelt.

    Am 21. März 2024 wurde nach umfangreicher Beratung einstimmig folgende Vorgangsweise beschlossen: Ein Verkehrsplaner soll mögliche Lösungen unter Beachtung der rechtlichen Erfordernisse erarbeiten. Auf dieser Grundlage soll dann in weiterer Folge die fehlerhafte Ausführung korrigiert und den Rechtsvorschriften entsprechend angepasst werden – oder in Kurzform: Wiederherstellung der barrierefreien Fußgängersicherheit. Eine im Bericht angesprochene Rampe Richtung Tanglberg wäre meiner Einschätzung nach durchaus umsetzbar!

    Leider hat es der Bürgermeister als Vorsitzender bis heute verabsäumt, sich dieses Problems anzunehmen. Wenn es um Empfehlungen unseres Ausschusses geht, ist das aber leider kein Einzelfall: Aktuell stehen wir bei ca. 45 (in Worten: fünfundvierzig!) Punkten, die zum überwiegenden Teil einstimmig, also von allen (!) im Ausschuss vertretenen Fraktionen, befürwortet wurden. Bleibt nur eine Frage: Wie lange muss die Vorchdorfer Bevölkerung noch auf Verbesserungen warten?
    Den Zusatzantrag zur Verbreiterung der Messenbacherstraße habe ich beispielhaft bereits im November 2022 (also vor exakt zwei Jahren!) im Gemeinderat gestellt. Ergebnis: Mit 23 Stimmen mehrheitlich angenommen, sogar inklusive dem Bürgermeister! Umso unverständlicher, warum er als Verantwortlicher Anträge nicht rasch umsetzt! Unverständlich auch, worauf er denn noch warten will! Bleibt nur zu hoffen, dass zwischenzeitlich kein Fußgänger oder Radfahrer in dieser Engstelle zu Schaden kommt – auch, um sich später nicht die Frage stellen zu müssen, wer aufgrund der verschleppten Umsetzung dafür verantwortlich ist.

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  3. Albert Sprung

    Die schleppenden Fortschritte bei der Barrierefreiheit im Ortskern von Vorchdorf werfen ein ernüchterndes Licht auf die Prioritäten der Gemeinde – allem voran auf den dafür Verantwortlichen im Bauamt.

    Die Anpassungen am Zebrastreifen zwischen Pfarrkirche und Gwölb, die statt einer Rampe bloß Stufen bieten, zeigen eine Missachtung grundlegender Standards für Barrierefreiheit. Menschen mit Gehbehinderungen oder Rollatoren werden gezwungen, riskant entlang der Straßenkante zu gehen – ein unverantwortlicher Umgang mit ihrer Sicherheit.

    Barrierefreiheit ist kein „nice-to-have“, sondern eine Pflichtaufgabe der Kommune. Wer ernsthaft für die Sicherheit und Mobilität aller Bürger eintritt, darf nicht auf halbgare, kosmetische Maßnahmen setzen, sondern muss zügig und verbindlich handeln und ordentliche Lösungen umsetzen. Das hätte man auch im Vorfeld in der gesamten Planung bereits berücksichtigen können.

    Andernfalls bleibt der Eindruck, dass der dafür Verantwortliche im Bauamt hier keine geeignete Lösung umsetzen möchte. Und zu guter Letzt fällt es wieder auf den Dorfobersten zurück.

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