31. Dezember 2024
So kommt man zum Jahresende noch ins Rätseln: Was will uns die Obrigkeit damit sagen? Gelernt haben wir dieses Schild für den Führerschein sicher nicht. Aber die ganze Ampelkreuzung in Eggenberg ist ja für viele ein Rätsel. Wie so oft in Vorchdorf war die Recherche eine harte Nuss.
Man kommt auf der Bezirksstraße aus Richtung Gmunden auf die hier schon einmal thematisierte erste Vorchdorfer Ampelkreuzung, und weil man sich nach einem Vierteljahr langsam an den Mastenwald gewöhnt hat, fällt nun auch ein Schild neben einem der Ampelmasten bei der Überquerung des Traunseetram-Gleises auf. Ein orangefarbenes Dreieck, Spitze nach unten, darin eine Art Auge, das entfernt dem ORF-Logo aus den Jahren 1968–1992 ähnelt.
Spekulationen in der Redaktion – und wer weiß, ob nicht auch schon längst anderwärts – schießen wie Schwammerl im Regen hervor. Ein Faschingsscherz? Nein, viel zu professionell ausgeführt. Farblich gesehen, könnte es von der Liste Vorchdorf stammen – vielleicht eine neue Kampagne aus dem Straßenausschuss, dem ja Wolfgang Ettinger vorsteht? Nein, das wäre schon längst von Mario Mayr (ÖVP) angeprangert worden. Eine neue „Verkehrsleiteinrichtung“ (vulgo Straßenschild) ist es auch nicht, ergibt eine Durchsicht der maßgeblichen §§ 50 ff. der Straßenverkehrsordnung in der aktuell gültigen Fassung.
Der INVO.report-internen Taskforce dämmert, dass vielleicht gar nicht Teilnehmer:innen des Straßenverkehrs mit dem ominösen Hinweis gemeint sind. Da sich glücklicherweise einer der mit der Recherche befassten Redakteure gerade hauptberuflich mit dem nicht weit entfernten Thema des Gleisoberbaus beschäftigt, verfällt man auf die Idee, gemeinsam die Liste der Vor- und Hauptsignale für den öffentlichen und privaten Eisenbahnverkehr in Österreich zu durchforsten.
In Verdacht kommen zunächst die sehr ähnlich aussehenden Langsamfahrsignale, insbesondere das Anfangssignal nach § 17 (1) der Dienstvorschrift V2, weil rechts vom Gleis stehend. Allerdings tragen diese Signale stets eine Ziffer in der Mitte, die die zulässige Geschwindigkeit (mal 10 km/h) anzeigen. Niemals ein Augensymbol. Den Erfolg der aufwändigen Nachforschungen bringt schließlich die umgekehrte Google-Bildersuche. Und ja, es ist tatsächlch ein Eisenbahnsignal, es hat auch entfernt etwas mit Augen zu tun.
Lösung des Rätsels: Es handelt sich um das Ankündigungssignal EK-Sicht Pfeiftafel nach § 40 b DV V2. Am Standort dieses Signals hat der Triebfahrzeugführer zu prüfen, ob das nachfolgende entsprechende Signal erkennbar ist und, ist das nicht der Fall, soll er daraus schließen, dass sichtbehindernde Verhältnisse vorliegen. Er hat dann die Geschwindigkeit möglichst auf höchstens 20 km/h zu reduzieren und wiederholt, mindestens jedoch dreimal das Signal ACHTUNG zu geben, spätestens bis das Signal PFEIFENDE passiert ist. – Jetzt wissen wir das endlich auch.