2. März 2025
Das neue Regierungsprogramm der sogenannten Zuckerlkoalition enthält tatsächlich etwas, das für Vorchdorf besondere Bedeutung hat, nämlich das Thema der Kreislaufwirtschaft unter dem Punkt „Klima- und Umweltschutz“. Das betrifft auch die in Point 11 geplante Zähl- und Sammelstelle für das mit Jahresbeginn eingeführte Pfandsystem, das nun schon wieder adaptiert werden soll.
Auf Seite 157 des Regierungsprogramms wird festgeschrieben: „Kleinstbetriebe werden von der Rücknahmepflicht von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen ausgenommen“. Das würde bedeuten, dass die Betreiber z. B. von Kiosken oder Würstelständen nicht mehr verpflichtet wären, von ihnen verkaufte Gebinde zurückzunehmen. Der Kunde müsste sich das bezahlte Pfand wohl über Rückgabeautomaten im Lebenmitteleinzelhandel zurückholen – eine durchaus zumutbare Aufgabe.
Wenn man diese sinnvollen Überlegungen weiterdenkt, wären damit wohl auch die vier Zähl- und Sammelstellen, in die genau jene Gebinde von Kleinstbetrieben geliefert werden sollen, nicht mehr nötig. Und gerade diese Betriebsstätten sind besonders umstritten – nicht nur in Vorchdorf.
Noch haben wir keine Regierung, und wie rasch dieser Punkt umgesetzt wird, steht in den Sternen. Andererseits wäre eine rasche Adaptierung im Interesse aller, zumal ja bis dato nur für zwei Zählstellen die Betriebsgenehmigungen vorliegen. Das bislang zuständige Umweltministerium und vor allem die für die Umsetzung zuständige Recycling Pfand Österreich gGmbH (EWP) haben bislang kein übermäßiges Interesse für sinnvollere Lösung gezeigt, wie Point 11 eindrucksvoll beweist. Im Falle einer raschen Umsetzung kann man daher davon ausgehen, dass die Vorteile deutlich überwiegen. Das alles andere als „grüne“ Verkehrsaufkommen für die Anlieferung und Abholung der Gebinde von den Zählstellen ließe sich damit sofort vermeiden – nur um die verpressten Gebinde in große Recyclingzentren zu verfrachten, bei denen ohnehin die Gebinde aus dem Lebensmitteleinzelhandel landen.
Übrigens findet sich unter dem Punkt „Entbürokratisierung“ auf Seite 33 des Regierungsprogramms nochmals die Absichtserklärung einer Ausnahme für die „Pfandannahmepflicht von kleinstflächigen Unternehmen“ wortwörtlich als „Würstelstand/Kiosk-Regelung“. Doppelt gemoppelt hält hoffentlich noch besser!
Die nächsten Wochen werden wohl mehr Klarheit bringen, wie es mit den umstrittenen Zählstellen in Schönwies (T) und Vorchdorf (OÖ) weitergehen wird – vielleicht ist das ja ein besonders süßes Zuckerl der Zuckerlkoalition, das vor allem uns Vorchdorfern schmecken würde.