17. April 2025
Das von Anrainern bereits im März bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gemeldete Altreifenlager bei der Autobahnabfahrt ist anscheinend nicht nur vorschriftswidrig. Der Betreiberfirma fehlt offenbar auch überhaupt die Berechtigung, Altreifen in dieser Form zu behandeln. Beim Handelsgericht Wien klagt ein Schutzverband gegen Umweltkriminalität.

Auf diesem Grundstücksteil lagern zeitweise auf über 1000 Quadratmetern Altreifen.
Das Altreifenlager, von dem der INVO.report am 15. März berichtet hat und mit dem sich bereits die Anlagenabteilung der BH Gmunden beschäftigt, könnte unter anderem geltende Brandschutzvorschriften verletzen. Die „Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 141/1981“ enthält nämlich Vorgaben, die auf dem zur Lagerung benutzten Grundstück beim Alten Schiffweg in Feldham zumindest zeitweise nicht eingehalten werden.
Festgelegt sind z. B. Brandschutzstreifen, also Abstände von 3 Metern zwischen durchgehend mit Reifen belegten Flächen über 1000 Quadratmetern. Bei einer Länge der Ablagerung ab 50 Metern sind sogar 8 Meter Abstand gefordert. Ein Brandschutzstreifen ist aber derzeit überhaupt nicht vorhanden. Diese Vorschriften gelten deswegen, weil Reifenbrände extrem schwer zu löschen sind und großeSchäden, vor allem durch giftige Luftschadstoffe verursachen.
„Nicht zum Sammeln von Abfällen berechtigt“

Große Mengen Altreifen dicht an dicht. Links im Bild die Westautobahn. (Aufnahme vom 13.4.25)
Nun besteht aber auch der Verdacht, dass die Firma Globalreifen gewerberechtlich nicht einmal berechtigt ist, die Reifen zu lagern. Dies ergibt sich aus einer Klage der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft – Schutzverband gegen Umweltkriminalität in Bad Sauerbrunn. Der Verband vertritt eine Gruppe von Unternehmen im Bereich der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Diese Unternehmen sehen sich unlauterem Wettbewerb durch Firmen ausgesetzt, die Reifenentsorgung und -Recycling zu Dumpingpreisen anbieten, und zwar durch die Missachtung der kosten- und zeitintensiv anzuwendenden umweltschutz- und gewerberechtlichen Vorschriften bei Übernahme, Lagerung, Verarbeitung, Absicherung und Verbringung von Abfall. Auf das Lager in Vorchdorf wurde der Verband durch den erwähnten Bericht des INVO.reports aufmerksam.
Die Klage verlangt, dass Globalreifen es unterlässt, auf ihrer Website globalreifen.at die Sammlung und Entsorgung von Altreifen sowie die Altreifenentsorgung anzubieten, ohne über eine gewerberechtliche und/oder abfallrechtliche Bewilligung nach dem Paragraphen 24a des Abfallwirtschaftgesetzes zu verfügen. Die Entscheidung liegt nun beim zuständigen Handelsgericht Wien. Das anhängige Verfahren bei der BH Gmunden ist von dieser Klage unabhängig, könnte aber dazu führen, dass das Feldhamer Altreifenlager aufgelöst werden muss, wenn sich die geschilderten Sachverhalte bestätigen.
