27. Mai 2025
Nach unserem Bericht vom 17. April über die Klage der „Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft“, einem Schutzverband gegen Umweltkriminalität, liegt nun das Versäumnisurteil des Handelsgerichts Wien vor. Nachdem wir mit Informationen und Bildmaterial ausgeholfen haben, hat uns der Schutzverband zudem auch über die Antworten der BH Gmunden informiert. Es tut sich etwas – was vor allem am Engagement engagierter Mitbürgern und Mitbürgerinnen liegt.
Das Handelsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2025 entschieden, dass es die Globalreifen GR GmbH zu unterlassen hat, die Sammlung und Entsorgung von Altreifen anzubieten, ohne über eine gewerberechtliche oder abfallrechtliche Bewilligung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) zu verfügen. Die Kosten für eine Veröffentlichung dieses Urteils in einem periodisch erscheinenden Fachmagazin hat die beklagte Partei ebenfalls zu übernehmen. Dieses Urteil wird, sollte keine „Wiedereinsetzung“ begehrt werden, vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig.
Dagegen sind nicht alle Antworten der BH Gmunden auf eine Eingabe des Schutzverbands so eindeutig und verständlich wie das Gerichtsurteil. Festgehalten wird, dass es „zur Zeit keine betriebsanlagenrechtliche Genehmigung für eine (Zwischen)Lagerung“ gibt. Mangels dieser Genehmigung kann die BH folglich nicht beantworten, welche Mengen (zwischen)gelagert werden dürfen – was nachvollziehbar und logisch ist.
Unlogisch erscheint es dagegen, dass auf der Fläche im Vorchdorfer Gewerbegebiet trotzdem Altreifen gelagert werden, obwohl man „den Sachverhalt kenne“, wie die BH Gmunden bestätigt. Nun wurden seitens der Behörde die „notwendigen, rechtlichen Schritte eingeleitet“. In dem uns vorliegenden Antwortschreiben heißt es, es seien „entsprechende Aufträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erlassen“ worden. Konkret wurde dem nicht genannten Adressaten eine Räumungsklage zugestellt. Wird dieser nicht Folge geleistet, sollte eine „Ersatzvornahme“ angedroht und (irgendwann) wohl auch umgesetzt werden. Es scheint also Bewegung in die Sache zu kommen.
Unseren Informationen nach scheint sich die Globalreifen GR GmbH zwischenzeitlich mit Hilfe einer Beratungsfirma um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu bemühen, was auch der Vermieter mehrmals eingefordert hat. Da die Bestimmungen des durchaus strengen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) einzuhalten sind, darf man gespannt sein, ob diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden.
Kommentar
Der an die rumänischen Reifenanlieferer geäußerte Wunsch, die schwarzen Gummis doch in Form eines Bogens zu stapeln, der einem Tor zum Salzkammergut nachempfunden ist, wird damit wohl nicht in Erfüllung gehen – zum Glück! Tatsache ist vielmehr, dass sich die Menge an Altreifen seit dem Erscheinen unserer Berichte deutlich reduziert hat, wie die Aufnahmen aus dem April und der Vorwoche belegen. Dies übrigens sehr zur Freude einer engagierten Mitbürgerin, deren Hinweise die Grundlage für unsere Berichterstattung waren. Mit oder ohne Gemeinde, mit Engagement lässt sich also doch etwas bewegen! Wir bleiben vorsichtig optimistisch, dass es sich dabei nicht nur um eine Momentaufnahme handelt.
(Alfred E. Neumann)