Update #19: Zählstelle Pfandsystem – Einspruch abgelehnt, Bescheid erteilt

5. August 2025

“Grünes Licht für die Pfandzählstelle in Vorchdorf: Genehmigung jetzt rechtskräftig“ – so lautet zumindest die Online-Schlagzeile der Tips von heute Vormittag. Demnach hat das Landesverwaltungsgericht den Einspruch der Anrainergemeinschaft abgelehnt und die vom Landeshauptmann bereits erteilte Bewilligung für eine Zähl- und Sammelstelle im idyllischen Point 11 bestätigt.

Update 6.8.2025: Inzwischen liegt die offizielle Mitteilung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich zu diesem Beschluss vor. Sie enthält am Ende auch den vollständigen Wortlaut, d. h. Verfahrensverlauf und Begründung. Gegen den Beschluss ist nur noch eine Beschwerde bzw. eine außerordentliche Revision bei einem der beiden Höchstgerichte zulässig.

Nachdem der INVO.report sich nach näheren Details bei unseren Kontaktpersonen der Anrainergemeinschaft erkundigen wollte, war zu erfahren, dass zwar die Tips anscheinend informiert sind, die Beschwerdeführer:innen selbst aber offiziell noch keine Informationen zum Entscheid erhalten haben – was durchaus bemerkenswert ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nur die veröffentlichen Nachrichten. Für das Landesverwaltungsgericht war demnach für die rechtliche Beurteilung keines der Argumente der Betroffenen stichhaltig – weder die Belastungen durch Lärm, Verkehr oder Geruch als Gründe gegen den Betrieb dieser Zählstelle in der Abgeschiedenheit von Point 11! Auch die theoretische Kapazität der Anlagen wäre irrelevant, nur die praktischen Werte laut Antrag zählen für das Gericht. Damit erfülle die Zählstelle in Vorchdorf alle rechtlichen Voraussetzungen und dürfe daher wie geplant in Betrieb gehen, urteilt das Gericht. Plausibel und – vor allem für Nichtjurist:innen nachvollziehbar – erscheint somit der Richterspruch ohne Weiteres nicht. In erster Linie haben formale Gründe ein Rolle gespielt, z. B. die eingeschränkten Einspruchsmöglichkeiten für Anrainer, was es dem Gericht leicht gemacht hat, deren inhaltliche Bedenken zu vernachlässigen.

3 Gedanken zu „Update #19: Zählstelle Pfandsystem – Einspruch abgelehnt, Bescheid erteilt

  1. Kritischer Vorchdorfer

    (Name ist der Redaktion bekannt.)
    Ich muss Ihnen vollumfänglich zustimmen. Als ich als Nichtbetroffener heute die folgenden Zeilen auf orf.at gelesen habe, habe ich diese als Hohn für die betroffenen Bürger von Vorchdorf empfunden: Bürgermeister Johann Mitterlehner (ÖVP) sagte in einer ersten Reaktion gegenüber dem ORF Oberösterreich, er wünsche sich, dass sich Betreiber und Anrainer gemeinsam an einen Tisch setzen und sachliche Gespräche bezüglich der befürchteten Verkehrsbelastung führen.

    Für mich als ein der ÖVP wohlgesonnener Bürger ist diese Aussage äußerst befremdlich.

    Antworten
  2. Alfred E. Neumann

    Noch habe ich Vertrauen in den Rechtsstaat und zweifle von daher die rechtliche Grundlage des Entscheids des Landesverwaltungsgerichts nicht an – die sachliche Vernunft allerdings sehr wohl! Ein „grünes“ Projekt so umzusetzen, dass ein idyllisches Vorchdorfer Naturgebiet nachhaltig zerstört wird, ist dreist und passt für mich definitiv nicht in die Zeit. Wozu gibt es denn ausreichend Gewerbegebiete, wenn nun der (Schwer)Verkehr über Güterwege zum Flascherlzählen rumpeln soll? Was denkt sich die Politik (inklusive der damals verantwortlichen Ministerin Gewessler) eigentlich dabei?

    Apropos Politik, wenn sich nun unser Bürgermeister in einem ORF-Interview allen Ernstes „wünscht, dass sich Betreiber und Anrainer gemeinsam an einen Tisch setzen und sachliche Gespräche führen sollen“, dann ist das wohl die nächste Dreistigkeit! Anstatt fromme Wünsche zu äußern, hätte er in den letzten 18 Monaten, also seit Bekanntwerden des naturzerstörerischen Projekts, mehr als genug Zeit zum Anpacken gehabt.

    Antworten
    1. Franz Xaver Baum

      (Name ist der Redaktion bekannt.)
      Es ist nicht Sache von betroffenen Bürgern und Bürgerinnen, „sachliche Gespräche mit Betreibern und Transportunternehmen zu führen“, wie Bürgermeister Mitterlehner dem ORF mitteilte. Diese Verpflichtung liegt ausschließlich bei einem Bürgermeister und ist Teil seiner Obsorgepflicht Bürgern umd Bürgerinnen gegenüber. Sachliche Gespräche hätte in der Vergangenheit und hat spätestens JETZT Bürgermeister Mitterlehner als oberster Vertreter der Gemeinde mit EWP gGmbH und Betreiberin Ökopoint GmbH zu führen im Hinblick auf die bevorstehende großräumige Verkehrsüberlastung im Gemeindegebiet und die zu erwartenden erhöhten Kosten für die absehbar notwendige Straßenerhaltung. Denn diese Kosten trägt der Steuerzahler. Eigentlich müssten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien einschließlich der ÖVP-Mandatare Bürgermeister Mitterlehner ausdrücklich und ohne Einschränkungen zur sofortigen Erfüllung dieser seiner Amtspflicht auffordern.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert