29. August 2025
Nach jahrelangen Vorbereitungen und vielen Diskussionen tritt mit 1. September 2025 das noch von der letzten ÖVP/Grünen-Regierung beschlossene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Was ändert sich, welche Möglichkeiten bietet es, und was darf man sich erwarten? Wer den umfangreichen Gesetzestext nicht lesen möchte – hier ein erster Überblick.
Der Weg zum IFG war lang und von kontroversen Debatten begleitet. Das bis jetzt bestehende Amtsgeheimnis wurde mit einer Novelle des Bundesverfassungsgesetzes immerhin schon im Jahr 1925 verankert. 1987, also über 60 Jahre später, wurde immerhin eine gesetzliche Auskunftspflicht eingeführt, wobei in der Verwaltungspraxis oftmals weiterhin zwischen Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht abgewogen wurde. In den Jahren 2003 und 2004 wurde im Rahmen des Österreich-Konvents über die Frage „Informationsfreiheit versus Amtsverschwiegenheit“ diskutiert – allerdings erfolglos. Seitdem behandelte die Politik das komplexe Thema wie eine heiße Kartoffel. Es entstand der Eindruck, Österreich wolle sich von der liebgewonnen und gerne verwendeten Ausrede auf das Amtsgeheimnis einfach nicht trennen – übrigens als letztes Land in Europa!
Welche Ziele verfolgt das IFG
Das Informationsfreiheitsgesetz soll nun „ein neues Verständnis des modernen Staates schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich erhöhen“, wie es vollmundig auf der Website des Bundeskanzleramts heißt. Das IFG besteht aus 2 Säulen: Zum einen müssen staatliche Stellen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlichen – welche Stellen dazu verpflichtet sind, steht gleich im § 1 IFG. Dazu gehören beispielsweise Gutachten, Verträge (über 100.000 Euro) und Studien. Zum anderen gibt es künftig ein individuelles Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, konkrete Themen bei staatlichen Stellen anzufragen. Der Datenschutz, die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit können allerdings Grenzen für Anfragen setzen.
Mit dem IFG soll somit das Amtsgeheimnis durch eine allgemeine Informationsfreiheit ersetzt werden. Ganz konkret: Ab dem kommenden Montag kann jede Person kostenfrei Auskünfte oder Akteneinsicht von öffentlichen Stellen beantragen. Derartige Anfragen sind innerhalb von (längstens) vier Wochen zu beantworten, Fristverlängerungen gibt es nur in bestimmten Ausnahmefällen, die zu begründen sind.
Ist jetzt wirklich Geheimhaltung die Ausnahme und Transparenz die Regel?
So sieht es jedenfalls Landesamtsdirektor Thomas Schäffer, der das Land Oberösterreich gut vorbereitet sieht. Abzuwarten bleibt aber, welcher Aufwand auf die öffentlichen Stellen zukommen wird. Noch ist nicht wirklich absehbar, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich für detaillierte Informationen interessieren und daher eine Anfrage an Bund, Land oder kommunale Verwaltungen – also auch die Marktgemeinde – richten werden.
Die Stimmung bei den Auskunftspflichtigen ist laut Oberösterrichische Nachrichten unterschiedlich. Ebensees Bürgermeisterin Sabine Promberger (SPÖ) meinte etwa, „man lebe die Idee eines offenen Gemeindeamtes bereits, denn der Dialog sei ihr wichtig“. Wortwörtlich verärgert über diese Maßnahme, die man ihr oktroyieren würde, zeigt sich dagegen Maria Pachner (ÖVP), Bürgermeisterin in Grieskirchen. Sie befürchtet mehr statt weniger Bürokratie. Ähnlich argumentiert ihr Amtskollege in Ansfelden, Christian Partoll (FPÖ). Die kommunalen Aufgabenbereiche würden in finanziell prekären Zeiten ständig mehr werden. Er geht sogar so weit, eine Ausnahme von der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Gemeinden zu verlangen – ungeachtet des regelmäßigen Rufs seiner Partei nach mehr Transparenz.
Solchen Befürchtungen werden allerdings Erfahrungen aus Ländern engegengehalten, die bereits über Informationszugangsgesetze verfügen, aber nur eine geringe Zusatzbelastung verzeichnen. Das belegen verschiedene öffentliche Quellen z. B. aus Deutschland schon vor rund 20 Jahren. Mit der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung hat sich seither der Aufwand einer aktiven Informationspolitik zusätzlich drastisch verringert.
Viel Unterstützung bei der Vorbereitung
Der Österreichische Gemeindebund hat in den vergangenen Monaten umfangreiche Schulungen angeboten, die eine reibungslose Umsetzung des neuen Gesetzes in den Gemeinden vor Ort unterstützt. Gemeinden unter 5000 Einwohnern betrifft das Gesetz übrigens nicht. Christian Mader, Gemeindebundchef in Oberösterreich, meint sogar, „die Gemeinden seien schon immer für Informationsfreiheit gestanden, man habe ja schließlich nichts zu verstecken“. Er sieht der Einführung des IFG somit recht gelassen entgegen.
Auf einer eigens zum Thema eingerichteten Website des Gemeindebunds lassen sich viele Informationen finden, die auch für interessierte Bürger:innen hilfreich sind. Anträge an Verwaltungsorgane nach dem IFG sollten jedenfalls schriftlich eingebracht werden. Dabei ist auf eine genaue Beschreibung der gewünschten Information zu achten. Die Beantwortung hat dann innerhalb von vier Wochen zu erfolgen, wobei es in begründeten Fällen eine Verlängerungsmöglichkeit gibt. Gut für den INVO.report: Die Arbeit von „Watch Dogs“, wie Journalisten und Medien gerne betitelt werden, wird damit eine beträchtliche Unterstützung erfahren. Fragen erst zu beantworten, wenn man dazu Zeit findet, wird dann definitiv nicht mehr ausreichen – wobei, es gibt ja nichts (mehr) zu verstecken.
Mit Hoffnung und Skepsis zugleich sieht die österreichische Sektion der internationalen Vereinigung „Reporters Without Borders“ in einer Pressemitteilung der Praxis des IFG entgegen. Dass z. B. Gemeinden mit unter 5000 Einwohner:innen von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen sind, sieht man hier als Behinderung des lokalen Journalismus. Ebenso wird die vierwöchige Antwortfrist kritisiert.
