Gemeinderats-Videos: Wird Vorchdorf jetzt „der modernen Welt von heute“ gerecht?

15. September 2025

Der Landtag tut es seit vielen Jahren, viele Gemeinden tun es auch schon lange, aber Vorchdorf tut es nicht: Videoaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen dauerhaft ins Netz stellen. Angeblich wegen der Gemeindeordnung. Doch die wird nun geändert – auch in diesem Punkt.

Langer-Weninger

Gemeinden-Landesrätin Langer-Weninger sagt, der Entwurf für eine Novelle stehe vor der Finalisierung; die Zeit sei reif für ein Update. (Bild: Land Oberösterreich)

Wenn die für Gemeindethemen zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) persönlich verkündet: „Ein Gesetz, erlassen, als Faxgeräte, DVDs und Windows 95 den Stand der Technik darstellten, wird der modernen Welt von heute nicht mehr gerecht“, dann darf man hoffen, dass die dafür geplanten Änderungen die Begutachtung im Herbst heil überstehen. Im Detail bekannt sind die auf Initiative der Grünen modernisierten Passagen noch nicht, aber sie sollen in Kürze auf der dafür vorgesehenen Webseite des Landes stehen und auch kommentierbar sein.

Unter dem Titel „Gemeinderat auf YouTube in Absurdistan“ …

Worum es geht? In der Oberösterreichischen Gemeindeordnung steht, dass Videoaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen zulässig sind und im Internet übertragen werden dürfen. Die Gemeindeaufsicht vertritt die Rechtsauffassung, dass damit zumindest für die Gemeinden selbst nur Liveübertragungen abgedeckt seien. Damit hat sie ihrer nur ein Jahr früher abgegebenen Stellungnahme widersprochen, in der das genaue Gegenteil stand. Der Vorchdorfer Gemeinderat hat sich wie berichtet vor allem aufgrund der anhaltenden Bedenken der ÖVP einer offeneren Interpretation der Gemeindeordnung zuletzt im November 2023 mehrheitlich entgegengestellt.

Bemerkenswert: Die Abneigung der Gemeindespitze gegen dauerhaft im Video dokumentierte Sitzungen umfasst auch, dass die Videoaufnahmen der Liste Vorchdorf nicht mithilfe der Tonanlage der Kitzmantelfabrik erstellt werden dürfen, was deren Tonqualität schmerzhaft beeinträchtigt. Diese Aufnahmen sind aber unbestreitbar zulässig.

Nun besteht mit Hinblick auf die absehbare eindeutige Legalisierung dauerhafter Videoaufzeichnungen durch die Gemeinde selbst die Möglichkeit, es dem Beispiel etlicher Gemeinden des Landes nachzutun, die das seit Jahren unbeanstandet praktizieren. Das heißt: als Vorreiter schon jetzt einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der irgendwann ohnehin zu fassen wäre. Vorchdorf könnte so einmal dem Urteil entgehen, in Sachen Transparenz „zum Jagen getragen“ zu werden.

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