25. September 2025
Seit dem ersten Bericht zum Projekt einer geplanten Zählstelle für das Recyclingsystem von PET-Flaschen und Alu-Dosen ist nun exakt ein Jahr ins Land gezogen. Heute also das 20. Update – ein Beleg dafür, dass in den letzten 12 Monaten sehr viel geschehen ist. Das Finale Furioso wird aber in Wien entschieden.
Nachdem die Oö. Landesregierung am 11. März 2025 tatsächlich einen positiven Bescheid für die Errichtung und den Betrieb einer mutmaßlich sehr verkehrsintensiven Anlage in den Feldern Vorchdorfs erteilt hat, wurde seitens der Anrainergemeinschaft dagegen fristgerecht Einspruch beim Oö. Verwaltungsgericht erhoben. Am 28. Juli kam dieses Gericht schließlich zu einer ablehnenden Erkenntnis und machte damit den Weg für die Errichtung der Anlage frei.
Endstation Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Eine letzte Einspruchsmöglichkeit bestand nunmehr in einer „außerordentlichen Revision“, die die Anrainer innerhalb der sechswöchigen Frist einbrachten. Zudem wurde eine aufschiebende Wirkung für den vorliegenden positiven Bescheid zur Anlagenerrichtung beantragt. Das Oö. Verwaltungsgericht teilte hernach am 17. September mit, dass die Revision dem VwGH in Wien vorgelegt werde und dieses ab sofort zuständig sei.
Beim VwGH sind keine Fristen vorgesehen, innerhalb deren Urteile zu fällen sind. Vielmehr funktioniert dieses Gericht nach dem Prinzip „first come, first served“ – wer zuerst kommt, ist demnach schneller dran – womit die zu erwartende Verfahrensdauer schwer einschätzbar ist.
Die von einem auf Umweltthemen spezialisierten Anwalt der Anrainergemeinschaft eingebrachte Revision führt vor allem ins Treffen, dass das sogenannte „vereinfachte Verfahren“ im Falle von Point 11 eigentlich gar nicht anwendbar ist. In derartigen Verfahren haben weder die Anrainer noch die Gemeinde (als Straßenerhalterin) eine Parteienstellung. Damit würden u. a. Nachbarschaftsrechte beschnitten sowie Beeinträchtigungen für die Gesundheit (wie z. B. Lärm, Staub, Geruch oder gar Ungeziefer, bis hin zur Grundwasserverunreinigung aufgrund eines fehlenden Kanals) keine Berücksichtigung finden. Als Hauptargument gegen ein „vereinfachtes Verfahren“ führen die Anrainer zudem ins Treffen, dass nicht alle angelieferten Gebinde abgewogen werden, sondern nur die PET-Flaschen, allerdings erst nach der Verpressung. Das wiederum widerspricht dem Abfallwirtschaftsgesetz, das eine Eingangsabwaage ausdrücklich vorsieht. Folglich liege kein „vereinfachtes Verfahren“ vor, womit der ausgestellte Bescheid unrichtig wäre, ist der Anwalt überzeugt.
Einstimmiger Beschluss wird seit 280 Tagen ignoriert
In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 wurde vom Gemeinderat der einstimmige Beschluss gefasst, wonach ein Fahrverbot über 3,5 t (mit Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Privat- und Versorgungsfahrten) für die betroffenen Güterwege einzurichten ist. Dieser Schritt war ein wichtiges Signal seitens der Gemeinde, dass der geplante Standort von allen Fraktionen ablehnt wird. Zudem war der Beschluss ein klares Zeichen an die Bevölkerung, gegen die Verkehrsbelastungen aufzutreten und Taten statt Lippenbekenntnisse folgen zu lassen. Die Umsetzung dieses Beschlusses, für die der Bürgermeister zuständig ist, geschah allerdings nicht umgehend, sodass die BH Gmunden Zeit fand, dagegen rechtliche Einwände zu erheben.
Strobl und Henndorf: So kann es auch gehen
Bei ähnlich gelagerten Fällen eines „vereinfachten Verfahrens“ nach dem Abfallwirtschafsrecht gibt es Beispiele, wie es anderswo abläuft: In Salzburg haben die Bürgermeister der Gemeinden Strobl und Henndorf die rechtlichen Schritte gegen geplante Industriebetriebe mit hohem Schwerverkehr durch Wohngebiete selbst eingeleitet und sich damit schützend vor die Bevölkerung gestellt. Es ist also nicht an einer Anrainergemeinschaft, sich um die rechtliche Vertretung zu kümmern und die nicht unerheblichen Kosten für einen Gang zu Verwaltungsgerichten zu tragen. Zudem hat die Gemeinde Henndorf im Landtag eine Petition gegen den geplanten Standort einer Aushubdeponie eingebracht – und das ohne eigene Parteienstellung! Ein Fahrverbot über 3,5 t wurde für die betroffenen Gemeindestraßen umgesetzt. Zwei Beispiele, die aufzeigen, was möglich ist, wenn sich Gemeinden für ihre Bürger einsetzen.
In den Gemeinderäten von Strobl und Henndorf sitzen unseren Informationen nach keine Landtagsabgeordneten, die ihren Einfluss bei zuständigen Landesräten (die wiederum Stellvertreter der damaligen Umweltministerin und heutigen Grünen-Chefin sind) geltend machen könnten. Auch hier hätte Vorchdorf also klare Vorteile.
Der INVO.report hatte übrigens Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) über seinen Parteikollegen Reinhard Ammer (Vorchdorfer Gemeindevorstand und Landtagsabgeordneter) vor seinem in Pettenbach veranstalteten „Heimatabend“ zu einem Lokalaugenschein in Point 11 eingeladen – wie befürchtet leider ohne Rückmeldung aus Linz. Die Hoffnung, man würde sich auf ein rundum grünes Kernthema stürzen, noch dazu, wenn es sich um die Heimatgemeinde eines Fraktionskollegen handelt, war vergebens. Zumindest stellte sich LR Kaineder einem längeren Gespräch, in dem er aber vor allem seine Nicht-Zuständigkeit erklärte. Damit liegt die finale Entscheidung wohl tatsächlich bei den Juristen des Verwaltungsgerichtshofs in Wien.

Wir sind erfreut, dass es Menschen und Medien gibt, die an einer Sache „dran bleiben“, die Betroffenen in ihrem Anliegen unterstützen und auch die Vorchdorfer Bevölkerung informieren.
Wenn auch die Sachlage manchmal schwierig oder aussichtslos erscheint, so sollte man doch die Hoffnung auf ein gutes Ende nie aufgeben.
Dass es in anderen Gemeinden offensichtlich mehr Einsatz mancher zuständiger Ortspolitiker für die betroffene Bevölkerung gibt: Da kann man nur neidisch sein!
Wenn man wollte, könnte man so vieles.
Wenn man nicht will, kann man auch nichts.
Gedanken zum Polizeigroßeinsatz am 11. Oktober 2025 in Point 11:.
Löst „besorgter“ Grundstückseigentümer kurz nach Inbetriebnahme der Pfandflaschenzählstelle am Gelände des ehemaligen Urkornhofs massiven Polizeieinsatz am vergangenen Samstag aus? Wurde dort gar auf leere Dosen geschossen oder doch nur ins eigene Knie? Man weiß es nicht!
Ebenso weiß man nicht, wer die Kosten für diesen kostenintensiven Polizeieinsatz bezahlt.
Eines aber scheint mittlerweile klar zu sein – notwendig war der enorme Einsatz nicht, hat aber sicherlich dem unbescholtenen Ruf aller Teilnehmer schweren Schaden zugefügt. Wem hat’s dann genützt? Alles Fragen, die nicht beantwortet werden!