7. Oktober 2025
Nach dem Artikel des INVO.reports vom 26.9.25 zur Entscheidung des Gemeindevorstands in Sachen Gehaltsnachforderungen des Bauamtsleiters ist Kritik daran laut geworden, aus einer solchen nichtöffentlichen Sitzung überhaupt zu berichten. Die Frage ist: Sollten Beratungen und Beschlüsse dieses wichtigen Gremiums geheim sein oder nicht?
Wie transparent dürfen oder müssen staatliche Organe eigentlich sein – das ist aktuell recht umstritten. Und es wird unterschiedlich gehandhabt, besonders bei Gremien, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. In den Gemeinden sind das vor allem die Ausschüsse und der Gemeindevorstand.
Beide Gremien können wichtige Weichen stellen, auch wenn der Gemeinderat noch über ihnen steht. Die Ausschüsse übernehmen Vorberatungen für den Gemeinderat und können dort Anträge stellen. Der Gemeinderat kann ihnen außerdem in ihrem Zuständigkeitsbereich erlauben, eigenständige Beschlüsse zu fassen. Die ein Dutzend Punkte umfassende Liste der Kompetenzen des Gemeindevorstands (in § 56 Oö. Gemeindeordnung) ist dagegen imposant. Seine Entscheidungen können in das Geschehen in der Gemeinde durchaus nachhaltig eingreifen.
Vertraulich – echt jetzt? – Was das Gesetz sagt
Es kommt immer wieder vor, dass Dinge aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt werden. Das wird meist als selbstverständlich hingenommen, wenn z. B. über ein Ergebnis einvernehmlich Freude herrscht. Entsprechende Berichte finden sich auch in der Gemeindezeitung. Das ist seit vielen Jahren auch in der Gemeindeordnung geregelt. Die immer noch und immer wieder laut werdende Ansicht, Beratungen und Beschlüsse dieser Gremien seien grundsätzlich vertraulich, ist einfach falsch.
Geheim zu halten sind diese Dinge nur dann und nur insoweit, wie verfassungsrechtliche Gründe dafür vorliegen, und zwar „.
So steht es im Artikel 22a des Bundes-Verfassungsgesetzes – wohlgemerkt: als Einschränkung des vorangestellten Rechts auf Information für „jedermann“, das ganz ähnlich auch im neuen Informationsfreitheitsgesetz garantiert wird.
Pro und contra: Was steckt dahinter?
Die Nicht-Öffentlichkeit von Gremien steht zwar in der Tradition des obrigkeitsstaatlichen Amtsgeheimnisses, doch das heißt nicht, dass Verhandlungen hinter verschlossenen Türen automatisch undemokratische Mauschelei wären. In der unvollkommenen Welt parteilicher Kontroversen kann nämlich eine Lösung zum größeren allgemeinen Wohl mitunter leichter zu erreichen sein, wenn die Kontrahenten eben nicht auf dem Marktplatz vor aller Augen um einen Kompromiss kämpfen.
Das ist es, was eigentlich mit dem Passus im Verfassungsgesetz gemeint ist, ein Grund zur Geheimhaltung könne auch „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ gelten. Sicher nicht gemeint ist damit, das Volk als Souverän vom Zustandekommen einer Entscheidung auszuschließen, damit es keine Gelegenheit hat, sich dazu vielleicht eine ablehnende Meinung zu bilden.
Jedenfalls: Wie eine Diskussion ausgetragen wird und vor allem, wer sich wofür bzw. wogegen ausspricht, ist ein zentrales Kriterium für Wahlentscheidungen – sollte es vernünftigerweise jedenfalls eher sein als Optik und Slogans auf Wahlplakaten.
Nackt im Eiswind oder abgeschottet vom Volk
Gemeinderäte leisten grundsätzlich gemeinnützige Arbeit, und es wird immer schwieriger, Menschen für dieses wichtige Mandat zu finden. Dazu ist es sinnvoll, dass sowohl die Rechtslage als auch die schiere politische Vernunft ausreichend Spielraum lassen, dem legitimen Interesse nach Transparenz gerecht zu werden, ohne Mandatare unnötig zu exponieren. Was heißt das konkret?
Zwar muss ich als Gemeinderat Rechenschaft ablegen, wie ich zu einem Thema argumentiere und abstimme, wo auch immer. Aber wenn es in einer geschlossenen Sitzung schwierige Diskussionen gibt, muss ich auch darauf vertrauen können, dass ein Blödsinn, den ich einmal im Eifer des Gefechts geredet habe, den Raum nicht verlässt. Darauf sollte man sich verlässlich verständigen können. Was dann (für Interessierte zugänglich) protokolliert vorliegt, muss ohnehin einvernehmlich genehmigt werden. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass das in Grenzfällen auch einmal misslingt. Aber man kann sich in der Politik halt keinen Rosengarten erwarten.
Redaktioneller Hinweis: Wir haben alle Fraktionsobleute des Vorchdorfer Gemeinderats gestern um eine Stellungnahme zur Frage „Sollte die Bevölkerung erfahren können, welche Verhandlungen und Beschlüsse im Gemeindevorstand (und ggf. in Ausschüssen) stattgefunden haben?“ gebeten. Die Antworten werden wir an dieser Stelle ab kommenden Montag veröffentlichen.
