Waffenübung und eingestellte Verfahren: Was ist da geheim?

24. Januar 2026

Die Ermittlungen zu Verstößen gegen das Waffengesetz gegen einen Teil der Beteiligten an der ominösen Waffenübung in Point 11 im Oktober sind eingestellt. Jetzt macht der Staatsschutz ein Geheimnis aus seiner Untersuchung der Verbindungen zu extremistischen Kreisen. 

11. Oktober 2025: Martialische Szenen in Adlhaming

Es scheint eine Schlagzeile wert zu sein: ORF, Krone, Oberösterreichische und Salzburger Nachrichten, Kurier und wer nicht noch alles kolportieren eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wels. Danach hat man die Ermittlungen gegen acht der 23 Verdächtigen eingestellt. Korrekterweise aus Mangel an Beweisen, wie es heißt. Auf den Polizeivideos sind die bisher Verdächtigen nicht, jedenfalls nicht verbotenerweise mit offenen Waffen zu sehen. Wie weit man mit den übrigen Verdächtigen ist, bleibt offen.

Es geht um mehr als § 50 Waffengesetz

Die Staatsanwaltschaft, muss man wissen, ermittelt zur Waffenübung ja nur wegen einfacher Verwaltungsübertretungen. Für den politischen Hintergrund – Stichwort Extremismus – ist sie gar nicht zuständig. Das ist Sache der Polizei, genauer gesagt des Landesamts Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE). Was hier herauskommt, ist nun deutlich interessanter, denn wozu Menschen außerhalb des Militärs Übungen mit halbautomatischen Gewehren abhalten, unter Anleitung eines wegen rechtslastiger und staatsverweigerer-naher Äußerungen zeitweise suspendierten Offiziers, das möchte die Öffentlichkeit durchaus gerne wissen.

Die öffentlichen Bekundungen dazu sind von Anfang an dubios. Zuerst heißt es, die Ermittlungen des Staatsschutzes hätten keine extremistischen o. ä. Verbindungen ergeben. Der Staatsschutz hat also ermittelt, bestätigt auch die Staatsanwaltschaft. Das geschieht allerdings zu einem Zeitpunkt, wo bereits mehrere Medien genau solche Verbindungen ans Tageslicht geholt hatten. Blindheit auf dem rechten Auge, diesen Begriff führt der „Standard“ in die Geschichte ein. Eine Anfrage von Nationalräten an Innenminister Karner fördert nur Nebensächliches zutage.

Eine offizielle Informationsverweigerung des Staatsschutzes

Zumindest ob die Polizei den offenkundigen extremistischen Verbindungen überhaupt noch nachgeht, wollte der INVO.report vom LSE nun, knapp drei Monate nach der Waffenübung, doch wissen – begründet auf das neue Informationsfreiheitsgesetz. Obwohl diese Fragen sich in keiner Weise auf Ermittlungsinhalte oder ähnliche sensible Sachverhalte bezogen, schickte das LSE eine sogenannte Informationsverweigerung.

Das Unverständnis dieser Geheimnisoffensive gegenüber hat der INVO.report unverzüglich in einem Antwortschreiben deutlich gemacht: Ein Grund zur Geheimhaltung des einfachen Umstandes, dass (noch) ermittelt wird sowie dass und gegebenenfalls wann Ergebnisse bekanntgegeben werden, ist nämlich nicht erkennbar, denn dabei handelt es sich lediglich um Aktualisierungen von ohnehin (auch seitens der Polizei) schon in der Vergangenheit bekanntgegebenen Informationen. Und die vom Gesetz geforderte Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Geheimhaltung ist bei solchen Angaben wohl kaum gegeben. Aus diesem Grund wurde gefordert, einen Bescheid zu erlassen, gegen den Rechtsmittel möglich sind. Dieser Bescheid steht derzeit noch aus.

Kommentar:

von Andrea Hahn
Als Mitarbeiterin von invo.report, aber auch als Bürgerin von Vorchdorf, wünsche ich mir in dieser Angelegenheit vor allem eines: vollständige und nachvollziehbare Aufklärung. Die im Artikel beschriebenen offenen Fragen zur Waffenübung lassen viele Menschen im Ort verunsichert zurück – nicht, weil spekuliert wird, sondern weil zentrale Informationen bislang fehlen.
Es sollte geklärt werden, wer hinter der Übung stand, ob es vergleichbare Vorgänge in der Vergangenheit gegeben hat und auf welcher rechtlichen und organisatorischen Grundlage sie durchgeführt wurde(n). Transparenz ist gerade bei sicherheitsrelevanten Themen entscheidend, um Vertrauen zu erhalten.
Ich erwarte mir daher, dass die zuständigen Stellen und und vor allem die kommunalpolitisch Verantwortlichen alles daransetzen, diese Fragen offen zu beantworten und sicherzustellen, dass es derartige Umtriebe in Vorchdorf künftig nicht mehr gibt. Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass solche Vorgänge entweder unterbleiben oder zumindest klar, frühzeitig und nachvollziehbar kommuniziert werden. Das schulden die Verantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern.

Ein Gedanke zu „Waffenübung und eingestellte Verfahren: Was ist da geheim?

  1. Isabella Blohberger

    Weil eine Krähe der anderen das Auge nicht aushackt und sich die rechte Szene durch alle politischen Instanzen zieht. Und was bei diesem rechtlichen Übermut rauskommt, kann man in den USA gerade mitverfolgen. Ein US-Amerikaner sagte, das erinnert an die 1930er Jahre. Und so ist es, wenn Patrioten an die Macht kommen. Trump, Orban, Kickl und Co. Und wenn dann im Innenministerium Gleichgesinnte sitzen, dann werden solche Waffenübungen zur Normalität. Denn es ist ja ein Grundrecht, sich mit der Waffe zu verteidigen, glauben zumindest ein paar Wahnsinnige in einem traditionellen patriotischen Verein.

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