Die Scharfschützen in spe vor Gericht: Ausgang wie beim Hornberger Schießen

8. März 2026
Reportage aus Wels

Justitia trägt bekanntlich eine Augenbinde. Das bedeutet, dass die Rechtsprechung ohne Ansehen der Person geschieht. Gleiches Recht für alle. Ein Problem wird das, wenn vor dem Richtertisch wirklich restlos alles außen vor bleibt, was nicht mit dem „Fall“ zu tun hat – so geschehen bei der Verhandlung gegen 12 der 23 Beteiligten an der Vorchdorfer Waffenübung im letzten Oktober. 

Zwölf Männer und eine Frau waren angeklagt, ein Oberst des Bundesheeres als Bestimmungstäter nach § 50, die anderen nach § 12 des Waffengesetzes: „Fahrlässiges und unbefugtes Führen von halbautomatischen Waffen außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte“. Ein Ehepaar war darunter, ein Vater mit Sohn, wobei der Sohn in der Vorhalle des Welser Schwurgerichtsaales kollabierte. Sein Verfahren wurde vertagt.

11. Oktober 2025: Ehrbare unbescholtene Scharfschützen?

Sie waren von weit angereist – zu der Übung am 11. Oktober 2025 und auch zur Verhandlung: sieben aus Salzburg, Schwerpunkt Gasteiner Tal und Pinzgau, die anderen aus Vorarlberg und Niederösterreich. Weiße Männer allesamt und eine Frau, im Alter von 35 bis 61 Jahren. Alles „unbescholtene, brave Bürger“‘ wie Verteidiger Kurt Jelinek mehrmals betonte. „Anständige, ehrbare Menschen“, die einfach nur ihre „Waffenkenntnisse“ perfektionieren wollten und sich dazu an einen „exzellenten Experten“ gewandt hatten:

Anleitung von einem „Krieger“-Experten und Oberst des Bundesheeres

Oberst Thomas R. ist kein Unbekannter: eingestellte Verfahren, ehemaliger Mitarbeiter im Kabinett Kunasek, mehrjährig vom Bundesheer suspendiert, kandidierte 2019 für die „freiheitliche Bundesheergewerkschaft“, stellte sich dabei in seiner Selbstbeschreibung als „Krieger“ dar. Vertreten wurde er jetzt von Rechtsanwalt Andreas Schöppl, der auch Klubobmann der FPÖ Salzburg ist.

Die Angeklagten wurden nicht inhaltlich gefragt, weshalb sie eine „Ausbildung zum Marksman“, also zum „Scharfschützen“ machen wollten. sondern nur zu ihren persönlichen Daten. Die Antworten zu ihrem Netto-Einkommen erinnerte an eine Songzeile von John Fogerty: „… when the taxman comes to the door, Lord, the house looks like a rummage sale, yeah“ (Fortunate Son). Einige der Angeklagten erscheinen armutsgefährdet, drei gaben ein monatliches Einkommen von weniger als oder knapp 1000 Euro an. Zwei Ärzte, der Steuerberater, Rechtsanwalt und der IT-Berater etwas mehr.

Zaun oder nicht Zaun, das ist hier die (wichtigste) Frage

Am intensivsten ausgeleuchtet wurde die Frage nach der „Einfriedung“ des Geländes rund um den Ort der Waffenübung. Alle Anwälte betonten die mehr als ausreichende Einfriedung durch Böschungen, Maisfelder, sogar Absperrposten seien aufgestellt gewesen, ein Posten zählt mehr als ein „Trassierband“.

Nun gibt es landauf, landab kaum eine Gegend, die flacher und weniger eingefriedet ist als Point 11 in Adlhaming. Unweit davon führt der Radweg „Vorchdorfer Radfrühling“ vorbei. „Die Alm-Krems-Platte ist eine geologische und landschaftliche Verebnungsfläche“, heißt es in Zobodat, der biogeografischen Datenbank Oberösterreich. Auch der Richter sah konsequenterweise keine Einfriedung gegeben.

Zu keinem Zeitpunkt sei Munition an oder in den etwa 50 aufgefundenen Waffen gewesen, die Übung habe auch nur kurz gedauert, bevor die Polizei eingeschritten war, überhaupt sei es in Wirklichkeit der Einsatz der Polizei gewesen, der eskalierend war, der Anwalt spricht von „grundloser Eskalation“. Die Polizei habe sich bei seinen Mandanten nicht entschuldigt, führte ein Verteidiger aus.

Mildes Urteil, die Hintergründe belanglos

Richter Christian Ureutz hielt die Verhandlung kurz, nach weniger als einer Stunde bot er eine Diversion in Form von Geldstrafen an. Alle stimmten zu, die meisten zahlten die Beträge sofort, 200 bis 1500 Euro, Oberst Thomas R. als Leiter der Veranstaltung 2450 Euro. Drakonische Strafen sind das keine.

Die Verfehlungen nach dem Waffengesetz, muss man wissen, sind Ordnungswidrigkeiten. Die Motive der Beteiligten dafür, sich im Scharfschießen kundig zu machen, sind rechtlich gesehen zunächst einmal deren Privatsache. Die politisch und gesellschaftlich hochbrisante Frage, wozu denn das Ganze, ist vor dem Hintergrund der politischen Verbindungen, an denen das ganze Ereignis bekanntlich angestreift ist, diese Frage war dem Gericht nicht einmal eine neugierige Frage wert. Das ist umso bedauerlicher, als die Staatspolizei dem INVO.report sogar per Bescheid ausrichten ließ, dass ihre Ermittlungen in Sachen Rechtsextremismus geheim bleiben müssen.

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