25. September 2026
Bisher war umstritten, ob gemeindeeigene Videoaufnahmen von Gemeinderatssitzungen dauerhaft online verfügbar sein dürfen. Eine Änderung der Oö. Gemeindeordnung soll das nun klar legalisieren. In Vorchdorf war das bis heute ein Zankapfel zwischen den Parteien. Die Umsetzung muss erst erfolgen. Wie ist die Lage?
Auf der Tagesordnung des Gemeinderats am 29. September steht der Livestream schon einmal nicht. Die Ambition, nach jahrelangem Hin und Her Videoaufzeichnungen der Sitzungen dauerhaft zugänglich zu machen, ist also nicht überschäumend. Möglich und auch rechtlich risikolos wäre es. Denn dass die betreffende Gesetzesänderung wie von den Grünen beantragt in den Regierungsentwurf kommt, steht fest, teilt das Büro der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger mit.
Gleich loslegen oder ein Beschluss unter Vorbehalt – beides geht
Zwei Optionen stehen in Vorchdorf offen:
- Der gemeindeeigene Livestream läuft sowieso. Der Gemeinderat kann beschließen, diesen zeitnah nach der Sitzung online zu stellen. Etliche Gemeinden im Land tun das völlig problemlos seit Jahren – es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich ausgerechnet jetzt, kurz vor der ausdrücklichen Legalisierung, jemand darüber beschwert. Mit einem einmütig gefassten Beschluss könnte das Ortsparlament zeigen, dass es mit der Transparenz Ernst macht.
- Die „bravere“ Lösung: Der Bürgermeister wird per Beschluss beauftragt, die (spätestens) ab dieser Sitzung gespeicherten Videos freizugeben, sobald die Gesetzesänderung inkraft getreten ist. Dann stehen zumindest alle (noch) verfügbaren Livestreams im Netz.
Widerwillig wirkt es dagegen, mit einem Beschluss so lange zuzuwarten, bis die Novelle der Gemeindeordnung gilt. Das könnte dann bedeuten, dass die Aufzeichnungen von vor 2027 verloren sind.
Gegenargumente haben stets das öffentliche Interesse untergeordnet
Über die Jahre hat die Diskussion im Gemeinderat gezeigt, dass die ÖVP die stärksten Widerstände gegen die Freigabe hegt – anfangs sogar auch gegen die Livestreams überhaupt. Noch heute kursieren irrige Vorstellungen zur Rechtslage. Zum Beispiel, dass einzelne Mandatare verbieten könnten, während der Sitzung abgebildet zu werden. Oder dass private Videoaufzeichnungen zwar gemacht, aber nicht veröffentlicht werden dürften. Das aber geben weder der einschlägige Paragraph 53 der Gemeindeordnung noch die mehrfachen Klarstellungen hierzu seitens der Gemeindeaufsicht des Landes her.
Der Verlauf der Behandlung im Gemeinderat seit Einführung des offiziellen Livestreams belegt die ablehnende Position der ÖVP: Im Mai 2023 wollte die ÖVP die Einführung des Livesttreams vertagt wissen. Der Beschluss für den Livestream fiel mehrheitlich gegen fast alle ÖVP- (und einige SPÖ-) Stimmen. Im Juli 2024 ging es dann um eine Zwischenbilanz der bisherigen Live-Übertragungen. Auch hier beteiligte sich die SPÖ noch einmal – jetzt mit Hinweis auf hohe Kosten bei zu wenig Zugriffen – an der Kritik der ÖVP am Livestream. Immerhin wurde die Weiterführung dann aber mit nur einer Enthaltung einmütig beschlossen. Nach wie vor aufrecht ist aber die Weigerung der Gemeinde, vertreten durch Bürgermeister Johann Mitterlehner, der Liste Vorchdorf für ihre Videoaufzeichnung die Tonspur aus der Saaltechnik einzuspielen, damit auch diese Videos akustisch gut verständlich übertragen werden.
Im Juli 2026 schließlich wollte Mitterlehner beantragen, dass der Livestream ganz eingestellt wird. Er zog den Antrag aber bereits vor Eintritt in die Sitzung zurück, nachdem quer durch die Reihen – teils auch die eigenen – Signale ausgesendet wurden, dass er hierfür keine Mehrheit bekommen würde. Die wenig rühmliche Entwicklung spießte INVO.report-Kolumnist Alfred E. Neumann kurz danach auf. Die SPÖ hat seither ebenso wie die FPÖ (Grüne und NEOS waren bereits im Boot) signalisiert, dauerhafte Videoaufzeichnungen zu unterstützen.
Ab 1. Oktober soll der Regierungsentwurf der Gemeindeordnungs-Novelle auf der Website des Landes zugänglich sein. Der Beschluss im Landtag könnte dann noch im laufenden Jahr fallen.
