Wirbel um die Bauaufsicht: Chronik der Meldungen

16. Juni bis 8. Juli 2023
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Verabschiedungshalle neu Vorchdorf

Über 40.000 Euro extra für die Bauaufsicht bei der neuen Verabschiedungshalle?

„Bauamtsleiter kassiert für Bauaufsicht doppelt ab“ lautete die Schlagzeile in der Kronenzeitung am 14. Juni. 5-stellige Euro-Beträge sollen zusätzlich zum Gehalt geflossen sein. Belegt sei dies durch Honorarnoten der Jahre 2019 bis 2022, die der Zeitung vorlägen. Wir dokumentieren hier laufend die Neuigkeiten – und nehmen gerne über postfach@invo.report sachdienliche Hinweise entgegen, die auf Wunsch vertraulich (gesetzlicher Quellenschutz) behandelt werden.
Neue Meldungen sind jeweils oben eingefügt.

8. Juli 2023
Sollte die Vorchdorfer Bevölkerung nicht umfassend über die Causa Bauaufsicht informiert werden? Vor einer Woche stellte der INVO.report den örtlichen Parteien diese Frage. Der genaue Wortlaut der Anfrage ist in der Meldung vom 30. Juni weiter unten wiedergegeben. Hier die Antworten:

  • ÖVP: „… der (…) Sachverhalt liegt gerade bei der Aufsichtsbehörde zur Prüfung. Zudem wurde in den Krone-Artikeln von 14. + 16. Juni 2023 von zwei weiteren „anonymen“ Anzeigen berichtet. Diese Anzeigen sind uns ebenfalls noch nicht zugegangen. Bitte um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben können.“ (Mario Mayr, Fraktionsobmann)
    Keine weitere Antwort gab es auf den postwendenden Hinweis, dass nicht die laufenden Verfahren das Thema waren, sondern die damit verbundenen Vorgänge und die Position der ÖVP zur Frage, ob die Bevölkerung nicht das Recht hat, darüber informiert zu werden.
  • SPÖ: „… aus Respekt gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindeamtes geben wir dazu keine Stellungnahme ab.“ (Peter Haslinger, Fraktionsobmann)
    Die Antwort lässt offen, weswegen es keine Stellungnahme gibt zu den (überwiegenden) Punkten, die mit Gemeindebediensteten nichts zu tun haben.
  • FPÖ: „Personelle Angelegenheiten der Marktgemeinde werden stets vertraulich behandelt, des weiteren handelt es sich um ein offenes Verfahren, deshalb ist seitens der FPÖ Vorchdorf keine Stellungnahme möglich.“ (Alexander Schuster, Ortsparteiobmann).
    Der folgende Schriftverkehr zwischen INVO.report und Schuster sollte, ähnlich wie bei der ÖVP, klären, wie dies auf die eigentliche Frage bezogen zu verstehen ist. Es folgte der Hinweis, man halte sich an die Oö. Gemeindeordnung (die zur Beantwortung der Anfrage allerdings keine Bestimmungen enthält). Zugleich wies Schuster zurück, dass dies nun ein „Nein“ bedeute.
  • GRÜNE: „… ja, „umfassende Informationen über alle öffentlich relevanten Sachverhalte in dieser Angelegenheit“. Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, hat meines Wissens nach in einem Schreiben vom 23. Juni Auskunft gem.§ 100 Oö. GemO 1990 gefordert. Die Beantwortung dieser Fragen soll und muss Grundlage der Informationen in alle Bereiche sein.“ (Reinhard Ammer, Ortsparteiobmann)
  • LISTE VORCHDORF: „Bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26. Juni hat die Liste FÜR Vorchdorf gegen die Vertraulichkeit der Beratung dieses Themas gestimmt. Datenschutzrechtliche Belange von Gemeindebediensteten sind sowieso vertraulich. Wir sind für Transparenz der Gemeindepolitik und -gebarung und dass Informationen in dieser Angelegenheit veröffentlicht werden sollen.“ (Albert Sprung, Listenobmann)
    In seiner weiteren Beantwortung verweist Sprung auf eine Reihe von Sachverhalten in der Causa Bauaufsicht, die unabhängig von den Untersuchungen des Landes bereits bekannt sind und zumindest den dringenden Verdacht nahelegen, dass Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind. Diese Sachverhalte sind in der Fragenliste enthalten, auf die im untenstehenden Beitrag vom 18. Juni verwiesen wird.
  • NEOS: Gemeinderätin Elisabeth Steinbach hat sich für die bis heute ausstehende Antwort mit Arbeitsüberlastung entschuldigt. Hinweise auf ihre Position hinsichtlich der Informationen für die Vorchdorfer Bevölkerung gibt allerdings ihr Kommentar zu dieser Chronik vom 29. Juni. Dabei bleibt unklar, ob Steinbachs Votum für die Vertraulichkeit der Beratung im Prüfungsausschuss zugleich bedeutet, dass eventuell dort behandelte Missstände auch zukünftig nicht öffentlich bekannt werden sollen.

4.7.2023
Massiver Druck von der Gemeindeabteilung (IKD): Binnen zwei Wochen nach Erhalt muss die Gemeinde auf ein Schreiben des Landes vom 23. Juni reagieren. Gerichtet an Bürgermeister Johann Mitterlehner, listet die IKD nicht weniger als 15 teils sehr eindringliche Fragen zur Causa Bauaufsicht auf – gestützt nicht nur auf die Berichte in der Kronenzeitung von Mitte Juni (s. u.), sondern offenbar auch auf detaillierte Insider-Informationen.

Bereits eine Reihe der Annahmen, auf denen die Fragen der IKD erst aufbauen, begründen den Verdacht auf erhebliche irreguläre Vorgänge, etwa:

  • Der Gemeindevorstand hat dem Bauamtsleiter in den Jahren 2018 und 2019 „Belohnungen“ für außergewöhnliche Tätigkeiten gewährt, und zwar als Pauschale in vierstelliger Höhe jeweils für das Quartal bzw. Halbjahr. Teils wurden diese Belohnungen mit bereits erbrachten Leistungen begründet und beschlossen, obwohl der betreffende Zeitraum noch gar nicht abgeschlossen war.
  • Offenbar wurden vereinbarte Entwicklungsschritte (z. B. Schulungen, Konzepte zur Abarbeitung von Bauaktenlücken) nicht gesetzt – hier lautet die Frage, ob es deswegen dienstrechliche Maßnahmen des Dienstvorgesetzten gab.
  • Die, so wörtlich, offenbar teilweise Nichterbringung der dienstlichen Leistungen wirft für die IKD die Frage auf, warum der Bauamtsleiter im Juni 2021 vom Gemeindevorstand weiterhin mit der Tätigkeit der örtlichen Bauaufsicht betraut wurde – neben seiner Haupttätigkeit als Bauamtsleiter.

Ganz genau wissen will es die IKD unter anderem auch hinsichtlich dokumentierter Zeit- und Leistungserfassung, der einzelnen Leistungen laut eingereichten Honorarnoten und des Vergabeverfahrens für die Bauaufsicht, bei dem auch die erforderliche fachliche Qualifikation eine Rolle zu spielen hat.

Die §-100-Auskunft an die Aufsichtsbehörde ist keine Kleinigkeit

Die Frist für die Beantwortung läuft in wenigen Tagen ab. Das Auskunftsersuchen beruht auf § 100 der Gemeindeordnung. Der Umfang und die Detailliertheit der Auskunfts-Anforderung ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass das Land die Vorfälle äußerst ernst nimmt und ihnen große Bedeutung zumisst. Denn die Vorschriften für die Ausübung des Aufsichtsrechts sagen im selben Abschnitt des Gesetzes sehr klar, dass dabei das gelindeste Mittel zu wählen ist und beim Verfahren u. a. auf Einfachheit und Kostenersparnis zu achten ist.

Allein die Aushebung und Darstellung der geforderten Unterlagen stellt aber für die Gemeinde bereits einiges an Aufwand dar. Hinzu kommt eine außerordentliche Sitzung des Gemeindevorstands am Donnerstag dieser Woche, bei dem die Auskunftsaufforderung des Landes auf der Tagesordnung steht.


30.6.2023
Klartext ist gefragt: Wie stehen die Vorchdorfer Parteien dazu – hat die Bevölkerung der Gemeinde das Recht zu erfahren, was in der Causa Bauaufsicht eigentlich los ist oder nicht? Das hat der INVO.report soeben alle Ortspartei- und Fraktionsvorsitzenden per E-Mail gefragt. Hier der vollständige Text:

In seiner Sitzung am 26. Juni hat sich der Prüfungsausschuss mit der „Causa Bauaufsicht“ befasst. Dabei wurde mit qualifizierter Mehrheit die Vertraulichkeit der Beratung dieses Themas beschlossen. Soweit datenschutzrechtliche Belange von Gemeindebediensteten betroffen sind, ist das selbstverständlich.

In anderen Punkten stellt sich allerdings die Frage, ob nicht im Sinne der Transparenz der Gemeindepolitik und -gebarung Informationen in dieser Angelegenheit veröffentlich werden sollen. Das betrifft – nur z. B. – folgende Fragen:

  • Wurden Honorarzahlungen für die Durchführung der Bauaufsicht eingeführt, nachdem der Landesrechnungshof beanstandet hatte, dass regelmäßige Zuschläge zum Gehalt für genau diese Tätigkeiten gewährt wurden?
  • Trifft es zu, dass entgegen einem Vorstandsbeschluss diese Honorarzahlungen nicht regelmäßig in jedem Fall durch den Vorstand genehmigt wurden?
  • Wurden Honorarnoten akzeptiert, die für Tätigkeiten z. B. an dem nicht existierenden Datum 29.2.2022 ausgeführt worden sein sollen, und wurde in jedem Fall überprüft, ob honorierte Tätigkeiten tatsächlich außerhalb der Dienstzeit durchgeführt worden sind, da anderenfalls ja dieselbe Tätigkeit zweimal entgolten worden wäre?

Es liegt auf der Hand, dass das Vertrauen in die ordnungsgemäße Amtsführung bzw. Dienstausübung der Verantwortlichen und Beteiligten von der Beantwortung dieser und einer Reihe weiterer Fragen in diesem Zusammenhang abhängt.

Wir bitten dich bzw. Sie als SpitzenvertreterIn bzw. FraktionschefIn deiner bzw. Ihrer Partei daher darum, Position dazu zu beziehen, ob der Vorchdorfer Bevölkerung nicht (anders als der Vertraulichkeitsbeschluss des Prüfungsausschuss signalisiert) umfassende Informationen über alle öffentlich relevanten Sachverhalte in dieser Angelegenheit zugänglich gemacht werden sollen – und wie und wann?

Mit Dank im Voraus für eine möglichst baldige Antwort und freundlichen Grüßen
Das Redaktionsteam des INVO.report


29.6.2023
In einem ausführlichen Kommentar (oben unter „Antworten“) nimmt heute NEOS-Mandatarin Elisabeth Steinbach Stellung zu Vorwürfen, auch sie sei daran beteiligt, dass in der Causa Bauaufsicht keine transparente Aufklärung in Gang käme. Steinbach ist stellvertretende Vorsitzende im Prüfungsausschuss und hat an der Sitzung teilgenommen, in der beschlossen wurde, dass die Beratungen vertraulich bleiben.


27.6.2023
Die gestrige Sitzung des Prüfungsausschusses hat sich mit der Causa Bauaufsicht beschäftigt. Mehrheitlich beschlossen wurde jedoch, dass die Behandlung des Themas vertraulich zu bleiben hat. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn sich dafür eine Zweidrittel-Mehrheit ausspricht.

Über weitere Details hat uns der Vertreter der Liste Vorchdorf im Ausschuss, Johann Limberger, per Kommentar geschrieben. Da der Kommentar Meinungsäußerungen enthält, haben wir ihn nicht in den Berichtsteil übernommen, sondern verweisen hier darauf. Er ist unter der Artikelunterschrift per Klick auf „Antworten“ aufrufbar.


25.6.2023
Wenn bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am morgigen Montag die Causa Bauaufsicht auf Dringlichkeitsantrag von Elisabeth Steinbach (siehe unten) auf der Tagesordnung steht, ist dicke Luft zu befürchten. Denn schon im Vorfeld gab es Kritik von Vertretern der Liste Vorchdorf: Zweimal sei im Mai eine von ihnen einberufene Sondersitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht zustande gekommen, d. h. die Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und eben auch NEOS seien nicht erschienen.

Zurückgewiesen wird der implizite Vorwurf, die Behandlung des Themas zu behindern, von Ausschussobfrau Natascha Maier (FPÖ): Insbesondere kurzfristig anberaumte Termine außerhalb des jährlichen Sitzungsplans seien für die berufstätigen Mandatare schwierig bis unmöglich. Johann Limberger (für die LV im Ausschuss) sei von ihr darauf ausdrücklich hingewiesen worden. Ein späterer Ausweichtermin sei abgelehnt worden. Maier verweist auch darauf, dass der jetzt stattfindende Termin von ihr selbst von Anfang an in den Raum gestellt worden sei.

Auch seitens der SPÖ betont Ausschussmitglied Helga Gottenhumer, dass für sie ebenso wie für das Ersatzmitglied Rene Nikelski ausschließlich terminliche Gründe zur Nichtteilnahme an den beiden Sondersitzungen geführt hätten. An der Sitzung am 26. Juni werde sie wieder teilnehmen.

Elisabeth Steinbach (NEOS) legt Wert auf die Feststellung, dass es nicht wahr ist, dass sie der Sitzung am 8. Mai ferngeblieben sei; sie habe sich sogar Urlaub dafür genommen. Hinsichtlich kurzfristig durch die LV einberufener Termine schließt sie sich den vorigen Stellungnahmen sinngemäß an und fügt hinzu: Angesichts des Aufwands für solche Sitzungen auch für das Gemeindeamt (neben auszuzahlenden Sitzungsgeldern) empfehle es sich, bereits im Vorfeld abzustimmen, ob überhaupt die Beschlussfähigkeit hergestellt werden kann.

In ähnlichem Sinn hat auch Andreas Hausl (Grüne) auf unsere Anfrage geantwortet. Ihm als Selbständigem falle es zwar leichter, sich auch für kurzfristig anberaumte Sitzungen frei zu nehmen, es sei aber nicht fair, anderen Ausschussmitgliedern einen Strick daraus zu drehen, wenn sie aufgrund ihrer Arbeitssituation verhindert sind.

Redaktioneller Hinweis: Eine eigene ausführliche Darstellung zu den genannten Vorkommnissen von Johann Limberger, Ausschussmitglied der Liste Vorchdorf, hat uns als Kommentar am 26. Juni erreicht. Der Kommentar ist aufrufbar, wenn man „Antworten“ unter der Titelzeile dieses Artikels anklickt.


18.6.2023
Um überhaupt zu erfassen, welche Gesichtspunkte sich in rechtlicher Hinsicht ergeben, falls sich die bis dato aufgeworfenen Sachverhalte als zutreffend erweisen sollten, ist die Kenntnis einer ganzen Reihe einschlägiger Vorschriften erforderlich, unter anderem Gewerberecht, Abgabenordnung, Dienstrecht etc.

Im Detail hat heute Liste-Vorchdorf-Chef Albert Sprung eine umfangreiche Fragenliste an Bürgermeister Johann Mitterlehner übermittelt. Sie soll auch Thema in der für den 26. Juni einberufenen Sitzung des Prüfungsausschusses sein. Die Liste entspricht im Großen und Ganzen dem Kommentar, den Sprung dem INVO.report gestern zugesandt hat – nachzulesen bei „Antwort(en)“ unterhalb des Titels zu diesem Artikel.


16.6.2023, 19 Uhr
Der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde soll sich in seiner kommenden Sitzung mit dem Fall beschäftigen, um den Sachverhalt zu prüfen und möglichst bald für Klarheit zu sorgen. Das teilte dem INVO.report heute auf Anfrage Gemeinderätin Elisabeth Steinbach (NEOS) mit. Sie hat als Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingebracht.

Die Sitzung des Ausschusses – wichtigstes internes Kontrollorgan der Gemeinde – findet am 26. Juni statt. Ausschusssitzungen sind gemäß Gemeindeordnung nicht öffentlich, die daraus erstellten Prüfberichte gegenüber dem Gemeinderat müssen jedoch öffentlich gemacht werden. Die oft vorgebrachte Vertraulichkeit von Ausschusssitzungen ist, nicht zuletzt europarechtlich, umstritten. In anderen Bundesländern sind die Sitzungen zwar auch nichtöffentlich, die Inhalte können jedoch – soweit nicht andere gesetzliche Regelungen dagegensprechen – durchaus bekannt gemacht werden.


16.6.2023
Die Stellungnahme auf der Gemeinde-Website erscheint wortgleich auch auf der Facebookseite „Marktgemeinde Vorchdorf“. Vermerkt ist darunter, man habe „eingeschränkt, wer diesen Beitrag kommentieren kann“. 

So gut wie ausschließlich kritisch kommentiert werden die Vorgänge auf einer Reihe von Seiten und privaten Profilen bei Facebook, wo die Krone-Artikel geteilt wurden, außerdem auch auf krone.at selbst.


16.6.2023
Nahezu zeitgleich mit der zweiten Meldung der „Krone“ sieht sich die Gemeinde zu einer Stellungnahme auf der eigenen Website veranlasst. Obwohl dabei auf den vorgestrigen Beitrag Bezug genommen wird, bleiben etliche Punkte daraus unbeantwortet. Eine genaue Prüfung durch den Bauamtsleiter selbst (!) laufe bereits seit Beginn der Woche.

Der Gemeindevorstand (in dem alle politischen Kräfte vertreten seien) habe die Beauftragung Spalts mit der Bauaufsicht freigegeben. Etwas irreführend ist diese Angabe auf der Website der Gemeinde insofern, als dieser Beschluss vor den letzten Wahlen gefasst wurde. NEOS und Liste Vorchdorf konnten daran also nicht beteiligt gewesen sein.


16.6.2023
Die „Krone“ bleibt offenbar am Ball. In der heutigen Meldung ist die erste Überraschung, dass mangels Anfangsverdachts die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht ermittelt. Dafür prüft aber die Gemeindeaufsicht, was auch der zuständige Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) bestätigt. Auch aus anderen gut informierten Kreisen des Landes verlautet, dass zuständige Stellen aktiv sind. Ebenso sei der Landesrechnungshof mit der Angelegenheit befasst. Außerdem kolportiert die heutige Ausgabe der Kronenzeitung die Höhe monatlicher Zusatzbezüge des Bauamtsleiters sowie den Umgang der Gemeinde mit einer diesbezüglichen Rüge des Landesrechnungshofs.


14.6.2023
Die Meldung ist der Kronenzeitung groß genug für die oberösterreichischen Landesseiten: „Extra abkassiert“ soll Vorchdorfs Bauamtsleiter haben – für die Bauaufsicht bei verschiedenen öffentlichen Vorhaben der Gemeinde, und zwar in fünfstelliger Höhe. Über die – dann wohl quasi-gewerblich ausgeführte – Tätigkeit gebe es auch „keine ausführliche Dokumentation“, behauptet die Krone weiter, außerdem seien Besprechungstermine teilweise dubios: Sonntage, ein Ostermontag sowie der 29. Februar 2022, den es aber gar nicht gab.
(Es gilt die Unschuldsvermutung.)

Der Artikel der „Krone“ schließt mit der eingeholten Stellungnahme von Bürgermeister Johann Mitterlehner, der äußert, er könne keine Stellungnahme abgeben: Er kenne die anonym erstatteten Anzeigen bei Korruptions-Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung  nicht. Offen bleibt dabei, weswegen er nicht auf Grundlage der Vorwürfe selbst und seiner Kenntnis der Sachlage Stellug nimmt. 

Doch auch bei den Vorwürfen laut Kronenzeitung ist eines unklar: Problematisiert wird hier die „Doppelrolle“ Spalts als Bauaufsicht einerseits und Vertreter des Bauherrn (Gemeinde) andererseits. Üblicherweise wird die Bauaufsicht ja ohnehin vom Bauherrn beauftragt und ist allein ihm rechenschaftspflichtig. Ein Interessenkonflikt ergibt sich daraus jedenfalls nicht automatisch.

7 Gedanken zu „Wirbel um die Bauaufsicht: Chronik der Meldungen

  1. Bernhard Ettinger

    Laut Gesetz (Oö. Gemeinde-Prüfungsausschussgeschäftsordnung) besteht immer ein Grundrecht auf Datenschutz für Betroffene. Darüber hinaus kann ausnahmsweise (!) mit 2/3-Mehrheit Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit beschlossen werden.

    Der gefasste Beschluss beschneidet also das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen. Es geht hier aber nicht um private Gelder, sondern um öffentliche Gelder der Gemeinde.

    Es wäre ein Denkfehler, Herrn Spalt als Privatperson einer privaten Firma zu sehen. Er ist Stellvertreter der Amtsleitung in Vorchdorf. Es ist die Pflicht (!) des Prüfungsausschusses, die Gebarung der Gemeinde zu prüfen. Darüber hinaus ist Spalt Politiker in seiner Heimatgemeinde Regau (Gemeindevorstand und Fraktionsobmann).

    Meine Frage: Welche über den Schutzbereichs des Grundrechts auf Datenschutz hinausgehende Interessen von Herrn Spalt sind wichtiger als das Informationsrecht der Bevölkerung?

    PS: Der Bauamtsleiter wird nicht nur vom schwarzen Bürgermeister und seinen roten Genossen als einer der ihrigen angesehen. Die FPÖ-Fraktion setzt sich meinen Eindrücken nach am allermeisten für ihn ein.

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  2. johann limberger

    Täglich lernt man in der Vorchdorfer Politik unerwartet Neues.
    Lehrreiche Sitzung am 26.6.2023 – nun alles geheim wie in alten Zeiten im Osten – oder? Ich bin nun Geheimnisträger der geheimen Politik in Vorchdorf!

    Ausschuss-Sitzungen sind nicht öffentlich, aber damit noch lange nicht geheim. Das habe ich gestern behauptet. Heute muss ich diese Aussage korrigieren. Aber nicht, weil ich Falsches behauptet hätte, sondern weil in der gestrigen Sitzung die stellvertretende Prüfungsausschuss-Obfrau von NEOS doch tatsächlich den Antrag gestellt hat, dass der Prüfungsausschuss vertraulich (geheim?) sein soll, was mit 5 Ja-Stimmen gegen meine Stimme mehrheitlich beschlossen wurde.
    Auch wenn dieser NEOS Antrag den Bestimmungen entspricht, er ist meiner Ansicht nach moralisch falsch.
    Und zwar grundfalsch! Damit soll also abgesichert werden, dass die steuerzahlende Öffentlichkeit keine weiteren Informationen mehr bekommt. Will man damit die Vorchdorfer*innen tatsächlich für dumm verkaufen? Und das kommt also von einer pinken und angeblichen Transparenz-Partei. In Vorchdorf das Gegenteil.
    Fr. Steinbach „NEOS“ stellt dann einen Dringlichkeitsantrag zur Prüfung der unglaublichen Geldüberweisungen an Ing. Spalt und im gleichen Atemzug einen Antrag auf Geheimhaltung der Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses.
    Unglaublich!
    Alle anderen anwesenden Mitglieder haben dem Antrag zugestimmt und breiten somit gemeinsam den Mantel des Schweigens über die skandalösen Vorgänge der Geldüberweisungen an Ing. Spalt. Möge sich bitte jeder seinen Teil dazu denken – so wie ich mir auch!
    Mich haben die 5 damit zu ihrem Komplizen verdammt, und ich muss nun das Zudecken der unglaublichen Vorgänge wehrlos mittragen.
    Unglaublich!
    Da aber andere Behörden längst Prüfungen eingeleitet haben (z. B. ob denn ein überambitionierter Bauamtsleiter an Sonntagen, Ostermontagen oder gar dem 29. Februar 2022 – Achtung: das war kein Schaltjahr! – fleißig war und dafür regelmäßig Rechnungen an seinen Arbeitgeber, die Gemeinde, gestellt hat), besteht weiterhin Hoffnung auf umfassende Aufklärung. Dank Frau Steinbach und der anderen Parteien herrscht in Vorchdorf Stillschweigen!
    Ich wurde natürlich aufgeklärt, dass die Geheimhaltung der Prüfung von Spalt auch für mich gilt, obwohl ich dagegen gestimmt habe.
    Ich bin nun leider durch den Mehrheitsbeschluss von ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne und NEOS gezwungen, meinen Mund zu halten und alles auch strengstens geheim zu behandeln. Wer also eine dieser 5 Parteien gewählt hat, weiß spätestens jetzt, dass diese den Wählern Information vorenthalten wollen. Ein Land, wo derartiges streng vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wird und man dann auch noch verhindert, dass diese als Souverän von der Prüfung erfährt, ist keine Demokratie mehr.
    Das lässt mich an die DDR, Moskau oder auch China und Nordkorea denken.
    Aufklärung will in der Vorchdorfer Politik fast niemand, außer der Liste FÜR Vorchdorf, die FÜR und nicht gegen die Bevölkerung arbeitet.

    Alle anderen sagen: NUR JA KEINE INFORMATIONEN AN DAS ……………. EINFACHE VOLK

    (Anmerkung der Redaktion: Gekürzt um einen Abschnitt, der bereits an anderer Stelle behandelt wurde.)

    L für V, Johann Limberger, Prüfungsausschuss

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    1. Wögerbauer Jürgen

      Armes Vorchdorf !!

      Beim letzten Bericht zuckt es mich zusammen! Vor kurzem stand in der Krone, dass sich die Neos-Gemeinderätin Steinbach für eine Aufklärung der 5-6-stelligen Sonderzahlungen an Herrn Spalt stark machen wird. Ich dachte, super, jetzt kommt die Vorchdorfer Freunderlwirtschaft ans Tageslicht.
      Sie kündigte einen Dringlichkeitsantrag an, das von ihr dann noch ein Antrag auf Geheimhaltung der Spalt Prüfung eingebracht wird, hat sie in der Krone verschwiegen …
      Statt Transparenz, Aufklärung und Ende der Freunderlwirtschaft zeigen die Vorchdorfer Alt-„Spalt“-Parteien und Neos ihr wahres Gesicht!
      Nichts wird aufgeklärt, alles geheim und wieder vertuscht und zugedeckt!
      Will man damit die Vorchdorfer Wähler*innen tatsächlich für so dumm verkaufen?
      Von den Grünen bin ich schon länger enttäuscht, aber auch die Neos-Gemeinderätin Steinbach biedert sich anscheinend nur mehr den Machthabenden an.
      Was würde da die hervorragend arbeitende Linzer Neos-Führung (Felix Eypeltauer) dazu sagen? Arbeiten die Vorchdorfer Neos ungestraft gegen das Linzer Parteiprogramm? Ich bin enttäuscht! Die Neos Vorchdorf können mir gestohlen bleiben! Hoffentlich gibt es Konsequenzen aus Linz!!!
      Felix bemüht sich täglich, etwas gegen den Sumpf in der Politik weiterzubringen, und dann so ein Querschlag aus Vorchdorf!

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      1. Elisabeth Steinbach

        Hallo Herr Wögerbauer,

        es macht mich betroffen, dass Sie ein so falsches Bild von mir haben. in keinster Weise versuche ich hier, Aufklärung zu verhindern. Ich vertusche nichts, decke nichts zu und will ganz bestimmt niemanden für dumm verkaufen. Dass ich mich den Machthabenden anschließe, weise ich entschieden zurück. Was hätte ich denn davon? Wer mich persönlich kennt und schon einmal zumindest 1-2 Sätze mit mir gewechselt hat, weiß, was ich von einer ÖVP-Politik halte. Das Vergnügen eines gemeinsamen Gesprächs hatten wir beide offenbar noch nicht.

        Im Gegensatz zur Liste Vorchdorf bringe ich mich konstruktiv in die Aufklärung ein, ohne mediale Übergriffe, ohne das Hinausposaunen von Abstimmungen, die der Öffentlichkeit nunmal vorenthalten sind. (Redaktionell gekürzt; dieselbe Aussage findet sich am Schluss.) Auch werden wir Kontakt mit dem Landesrechnungshof aufnehmen, um diesen Fall ein für alle Mal rechtlich aufarbeiten zu lassen und zu klären. Konstruktive Initiativen wie diese vermisse ich bei der Liste Vorchdorf.

        Und noch ein Punkt zur „Geheimhaltung“: Ein Prüfungsausschuss ist per se nicht öffentlich, auch ist ein Unterschied zwischen der Verhandlungsschrift und dem Prüfbericht anzumerken. Gerne kann ich dazu weitere Informationen übermitteln. Mein Antrag auf Vertraulichkeit begründet sich in den hochsensiblen, sehr persönlichen Daten, die wir im Prüfungsausschuss nunmal begutachtet und ausgehändigt bekommen haben. Zum Schutz der Betroffenen möchte ich nicht, dass diese Daten gleich am nächsten Tag im INVO.report zu lesen sind, wie es bei den Abstimmungsergebnissen der Fall ist. Das hat nichts mit Vertuschung zu tun, sondern mit Respekt.

        Und weil unsere Landesführung angesprochen wurde, mit Felix Eypeltauer bin ich diesbezüglich längst in Kontakt. Wir nutzen auch unsere Kontakte zum Landesrechnungshof, um hier für lückenlose Aufklärung auch und besonders durch externe Personen zu sorgen. Alles das könnte man leicht erfragen – mit einem Anruf oder einer E-Mail und ohne Vorverurteilungen. Kommen Sie doch das nächste Mal direkt auf mich zu, wenn Sie Fragen haben, und richten Sie es mir bitte nicht über den INVO.report aus.

        Schönen Tag,
        Elisabeth

        Antworten
  3. johann limberger

    26.6.2023
    Johann Limberger Prüfungsausschuss

    Anlässlich der letzten Berichte möchte ich einige, für mich sehr wichtige Punkte festhalten: Ich bin kein alt gedienter Politiker, sondern erst durch die Liste Für Vorchdorf frisch (und damit unbelastet!!!) mit der Dorfpolitik in Kontakt gekommen. Meine Pflichten im Prüfungsausschuss nehme ich außerordentlich ernst.
    Ausschüsse sind nicht öffentlich, was jedoch nicht mit „geheim“ verwechselt werden sollte. Trotzdem werden wir wiederholt (von wem wohl?) regelmäßig darauf hingewiesen bzw. aufgefordert, nur ja nichts an die Bevölkerung hinauszutragen. Alles sei „streng geheim“, wie in den Ministerien in Wien. Man drohte mir sogar mit einer Klage gegen mich persönlich oder die Liste Für Vorchdorf, wenn ich „mich zu weit aus dem Fenster lehnen würde“.
    Fakt ist: Der Prüfungsausschuss prüft die Gebarung der Gemeinde und somit geht es um Steuergeld, also nicht um privates Geld des Bürgermeisters. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, mehr zu den Ungereimtheiten und Vorgängen zu erfahren! Es ist leider oft äußerst mühsam, eine detaillierte Dokumentation in Form der entsprechenden Unterlagen von der Gemeinde zu bekommen. Ein Beispiel: Prüfung des Gemeindevereins VFI, dessen Obmann der Bauamtsleiter ist. Seit gut zwei Monaten (!!!) warte ich hierzu auf Unterlagen! Trotz mehrfacher Zusage im Beisein ALLER Ausschuss-Mitglieder sowie der Amtsleiterin und trotz mehrmaliger Urgenz habe ich nicht die versprochenen und dringlich benötigten Unterlagen für eine seriöse Prüfung erhalten. Wohin soll ich mich denn noch wenden? Soll ich diese Verzögerungstaktik einfach hinnehmen? Die Amtsleiterin hat ihr Wort für eine Unterstützung bisher auch nicht gehalten.
    Desweiteren habe ich bereits v o r dem 8. Mai 2023 einen Antrag auf Prüfung und Befragung von Herrn Ing. Spalt sowie der Kontobewegungen zwischen den Jahren 2019 bis 2022 eingebracht. Im Vorfeld der Sitzung vom 8. Mai, bei der ALLE Mitglieder anwesend waren, wurde uns mitgeteilt, dass Herr Ing. Spalt nicht wie verlangt zur Sitzung erscheinen würde. Wir könnten lediglich schriftliche Fragen an ihn übermitteln, die er beantwortet wollte. Es wird aber für jedermann/-frau nachvollziehbar sein: Eine ordentliche Prüfung ist aber nur in seinem Beisein der Auskunftsperson möglich!
    Dass Mitglieder zur nächsten ordentlich einberufenen Sitzung am 15. Mai 2023 nicht erschienen sind, begründeten manche damit, all diese Vorgängen wären in der letzten Periode ausreichend geprüft worden. Meine Aufforderung, Ersatzmitglieder zu laden, sei daher nicht möglich. Somit waren an diesem Termin zu wenige Ausschuss-Mitglieder anwesend. Die vertagte Sitzung sollte dann am 24. Mai 2023 erneut stadtfinden. An diesem Tag waren dann ganze 2 (!!!) von 6 Mitgliedern anwesend. Also das ganze Prozedere von vorne, neuer Termin, nun am 26. Juni 2023. Ob ich wieder alleine dasitzen werde, wird sich dann ja zeigen … oder haben es mittlerweile doch mehrere Prüfungsausschuss-Mitglieder eingesehen, dass eine fortlaufende Verzögerungstaktik auch keine Probleme löst.
    Die von Frau Steinbach verlangte Prüfung wurde demnach nachweislich von mir bereits im April beantragt, aber eine Prüfung der fraglichen Überweisungen wird leider seit Monaten verzögert. Sie und andere hätten nur zur Sitzung kommen müssen, um die großzügigen, aber fragwürdigen Überweisungen an den Herrn Ing. Spalt aufklären zu können. Übrigens, all diese Vorgänge sind natürlich mit unzähligen E-Mails entsprechend belegbar.

    Antworten
  4. Albert Sprung

    Redaktioneller Hinweis: Der folgende Kommentar wurde in zwei gesonderten Zusendungen abgegeben. Wir habe zur besseren Übersicht die zwei Fragen aus dem zweiten Kommentar hier angefügt und um eine weitere Zusatzfrage ergänzt.

    Faktencheck Rechnungen Ing. Spalt

    Einige wichtige Fragen, die man sich rund um die Rechnungen von Bauamtsleiter Ing. Gerald Spalt stellen muss:

    Wurde die Oberleitung und Bauaufsicht für die einzelnen Bauprojekte ausgeschrieben, und welche Alternativangebote hat es gegeben?

    Wurde die Vergabe der Oberleitung und der Bauaufsicht im Vorhinein im GV oder im GR beschlossen?

    Gibt es einen Werkvertrag und eine Vereinbarung zu den einzelnen Bauprojekten der Gemeinde mit Ing. Spalt? Wann wurde von Ing. Gerald Spalt der Antrag auf Nebenbeschäftigung (§88 GDG 2002) gestellt und wann wurde diese Nebenbeschäftigung im Gemeindevorstand bzw. im Gemeinderat genehmigt?

    Gibt es eine den ÖBA-Richtlinien entsprechende Dokumentation (Besprechungsprotokolle [wann ist mit wem, wo, was besprochen worden mit welchen Ergebnissen], Bautagebuch, etc.)?

    Gibt es durchgängige Stundenaufzeichnungen, die belegen, dass die Bauaufsicht NICHT in der Arbeitszeit als Bauamtsleiter erfolgt ist?

    Ist die Gemeinde der Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG nachgekommen?

    Gibt es eine entsprechende Gewerbeberechtigung, die zur selbständigen Durchführung einer technischen und geschäftlichen Oberleitung und örtlichen Bauaufsicht berechtigt?

    Vereinbarkeit der Tätigkeiten und mögliche Interessenkonflikte, wenn man einerseits als Bauamtsleiter Ausschreibungen, Auftragsvergaben und Rechnungsfreigaben verantwortet und gleichzeitig für die selben Bauprojekte als Selbständiger die technische und geschäftliche Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht durchführt?

    Wie weit lassen sich überhaupt die Tätigkeiten trennen, wenn man einerseits als Bauamtsleiter und gleichzeitig für die selben Bauprojekte als Selbständiger für die technische und geschäftliche Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht tätig ist? Da gibt es doch zwangsläufig Überschneidungen?

    Die Rechnungsprüfung hat beanstandet, dass es nicht möglich und gerechtfertigt ist, Herrn Ing. Spalt zu seinem regulären Gehalt über Jahre eine Überstundenpauschale bzw. eine monatliche Belohnung auszuzahlen. Wurde somit seit 2019 mit der Gewährung der Ausstellung von Honorarnoten durch den Bauamtsleiter diese Beanstandung der Rechnungsprüfung umgangen?

    Haftung: Wer haftet für mangelhafte Bauausführung, wenn dies von der Bauaufsicht – in diesem Fall der als Selbständiger arbeitende Bauamtsleiter – übersehen wird? Gibt es eine dem Gesetz entsprechende Haftpflichtversicherung für technische und geschäftliche Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht? Wurde diese vorgelegt?

    Antworten

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