Wird der Gemeinderat am Dienstag das Amtsgeheimnis missbrauchen?

24. März 2024
Kommentar von Michael Praschma

UPDATE: Der Livestream dieser Gemeinderatssitzung ist ab 19 Uhr HIER zugänglich.
Brisant sind drei Tagesordnungspunkte am Ende der kommenden Sitzung des Ortsparlaments. Nämlich weil sie unangenehme Stellungnahmen der Gemeindeaufsicht enthalten, die dem Gemeinderat aber zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Gemeindespitze beabsichtigt daher, die Öffentlichkeit auszuschließen. Das ist schlicht undemokratisch.

Unter anderem geht es um die unrechtmäßigen Zahlungen, die der Gemeindevorstand dem Leiter des Bauamts seit 2007 (!) gewährt hat. Das jüngste Schreiben der Gemeindeaufsicht dazu ist bekannt (siehe Link im o. a. Artikel). Angeblich sind laut Gemeindeaufsicht die Inhalte der betreffenden Tagesordnungspunkte strikt vertraulich zu behandeln.

Das ist schlicht Unfug. Sollte es um das Amtsgeheimnis oder den Datenschutz gehen, so ist es den Verantwortlichen wohl entgangen, dass erst vor Kurzem das Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz diesbezüglich eine sehr klare Entscheidung getroffen hat. Demnach verstößt nicht einmal die Veröffentlichung von Honorarnoten und Leistungsaufstellungen des Baumtsleiters gegen das Amtsgeheimnis oder den Datenschutz.

Bitte hinter die Ohren schreiben: Nicht geheim!

Es ist völlig eindeutig, was das Gericht feststellt:

  1. Es besteht keine Geheimhaltungsbedürftigkeit bei Angelegenheiten, auf die (wie hier gegeben!) jedermann einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft hat.
  2. Werden Amtsverschwiegenheit und Auskunftserteilung gegeneinander abgewogen (wie hier ebenfalls gegeben!), ist klar, dass „ein Überwiegen der Geheimhaltungsinteressen an den Honorarnoten und Leistungsaufstellungen bei Bauprojekten der Gemeinde Vorchdorf nicht vorliegt und jedermann (…) Auskunft darüber erteilt werden muss“.
  3. Dem steht nicht einmal entgegen, dass den Dokumenten Name, Anschrift und Kontodaten des Bauamtsleiters zu entnehmen sind, weil diese ein evtl. privates Interesse nicht ernsthaft verletzen.

Da diese Inhalte aber das noch am ehesten „Geheime“ in der Sache darstellen dürften, gilt für den ganzen Rest der Causa noch viel mehr, was das Gericht im Grunde sagt: Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, das alles zu erfahren. Beschließt der Gemeinderat ohne Rechtsgrundlage, also willkürlich, die Öffentlichkeit auszuschließen, wäre das verfassungswidrig. Soweit das Rechtliche.

… und damit wird es heikel für jeden Gemeinderat

Genauso wichtig ist aber ein Punkt, der das demokratische Grundverständnis betrifft: Sollte es keinen weiteren (rechtlich erheblichen!) Grund geben, sollte also jemand nur wegen der Peinlichkeit der eigenen Mitwirkung an fehlerhaften Entscheidungen die Öffentlichkeit ausschließen wollen, dann sollte man sich in der Tat jeden einzelnen Gemeinderat merken, der die Hand hebt, um gegen das berechtigte Interesse jedes Vorchdorfers und jeder Vorchdorferin an Aufklärung über diese unselige Geschichte zu stimmen. Wir brauchen nämlich hier keine Orbanisierung der Ortspolitik.

Ein Gedanke zu „Wird der Gemeinderat am Dienstag das Amtsgeheimnis missbrauchen?

  1. Albert Sprung

    Bürgermeister will Öffentlichkeit bei für ihn heiklen Themen von Gemeinderatssitzung ausschließen. Zeichnet sich in Vorchdorf ein potenzieller Missbrauch des Amtsgeheimnisses ab? Ich bin äußerst besorgt über dieses Vorgehen und möchte eindringlich das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Steuergeldern betonen.

    Dieses für den Bürgermeister und einige Gemeindevorstände unangenehme Schreiben der IKD jetzt als „geheim“ abzutun und unter diesem Vorwand die Öffentlichkeit von der Gemeinderatssitzung auszuschließen, ist schlichtweg undemokratisch und zeigt, wie nervös man diesbezüglich schon ist. Die aktuellen Vorgänge, aber auch die der Vergangenheit, sind derartig haarsträubend, dass ich langsam verstehe, warum man eine Sicherheitstür hinauf zu Bürgermeister und Bauamtsleiter errichtet hat.

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