Strafermittlungen gegen Mitterlehner und Spalt eingestellt

27. März 2024

Die Staatsanwaltschaft Wels hatte vor kurzem Ermittlungen gegen Bürgermeister Johann Mittterlehner und Bauamtsleiter Ing. Gerald Spalt aufgenommen, jetzt aber wieder eingestellt. Die entsprechende Mitteilung wurde gestern im Gemeinderat in voller Länge vorgelesen.

Durch die Gewährung von zusätzlichen Zahlungen an den Bauamtsleiter bzw. durch die Einforderung und Annahme dieser Zahlungen sei der Vorwurf der Untreue nicht hinreichend zweifelsfrei belegt, um Anklage zu erheben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen würden daher eingestellt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Fortsetzung der Ermittlungen zu beantragen. Die Bedingungen dafür: Es werden neue Beweise vorgelegt oder es wird dargelegt, dass der Einstellungsbeschluss relevante Sachverhalte übergangen bzw. rechtlich falsch gewürdigt hat.

Gründe für die Einstellung der Ermittlungen sah die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen in folgenden Punkten:

  • Für den Vorwurf der Untreue sei ausschlaggebend, dass der Gemeinde ein Schaden entstanden sei. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass die außerdienstlichen Leistungen des Bauamtsleiters z. B. durch Verhandlungen mit Baufirmen der Gemeinde zum Vorteil gereicht hätten. Vereinfacht ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, die außerdienstliche Arbeit habe mindestens so viel gebracht, wie sie gekostet hat.
  • Gegen einen Vorsatz der Angezeigten spreche, dass der Gemeindevorstand die Zahlungen mehrfach und oft einstimmig befürwortet hat und dass dabei die Absicht geäußert wurde, den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu folgen. Unerheblich für die Strafbarkeit sei die fehlende Gewerbeberechtigung des Bauamtsleiters (der zuletzt Honorarnoten gestellt hatte). Dieser Umstand sei dem Gemeindevorstand bekannt gewesen, so dass ein Betrugsvorwurf nicht in Betracht käme.

Im Detail ergeben sich teils erhebliche Unterschiede zwischen der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft und dem zuletzt bekannt gewordenen Schreiben der Gemeindeaufsicht des Landes, die Teile der Stellungnahme des Bürgermeisters nicht akzeptiert hatte. Es ist allerdings auch nicht im Detail bekannt, welche Unterlagen der Staatsanwaltschaft vorgelegen haben. Sollte kein Antrag auf Fortsetzung der Ermittlungen gestellt oder dieser abgelehnt werden, sind die erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe gegen Mitterlehner und Spalt jedenfalls hinfällig.

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