Archiv für den Monat: März 2023

Gastro-News #5.1: Obermair –> Häferl –> Dolce!

27.März.2023
Gastronomiekolumne von Andrea Hahn

Herrscht da nicht endlich wieder Bewegung im Kaffeehaus an der Laudach? Ja!!!

Frau Vebo Esati führt als Geschäftsführerin gemeinsam mit ihrem Ehemann Jusuf das ehemalige Café Häferl als Dolce Eiscafe. Die beiden sind aus diesem Grund ins schöne Vorchdorf gezogen. Die Familie von Frau Esati hat sich in Linz mit zwei Eissalons schon einen Namen gemacht.

Besucherinnen finden auf der Eiskarte ein umfangreiches Angebot. Erleichtert konnte die Autorin feststellen, dass es Prosecco, Aperol und Co. gibt, auch wenn das auf der Karte noch nicht zu finden ist. Ergänzt wird das Angebot um Mehlspeisen der Konditorei Gassner in St. Georgen.
Die momentan noch relativ eng gesteckten Öffnungszeiten 10 – 19 Uhr werden im Sommer auf 9 – 21 Uhr erweitert. Mittwochs ist Ruhetag.

Gemeinderat tagt kommenden Dienstag

Für 19:30 Uhr ist wieder am kommenden Dienstag in der Kitzmantelfabrik die öffentliche Sitzung des Ortsparlaments angesetzt. Die Tagesordnung umfasst 27 Punkte. Zu Beginn geht es um die Gemeindefinanzen. Bekanntgegeben wird der Rechnungsabschluss 2022, dann steht der Voranschlag für dieses Jahr zur Debatte. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses steht auf der digitalen Amtstafel noch bis zum 28. März zum Download bereit.

Eine Auswahl weiterer Themen: Zwei Vorchdorfer Firmen, darunter die südlich des INKOBA-Geländes ansässige „Frutura“, suchen um Kommunalsteuer-Refundierung an. Später steht die Verlängerung des Franchisevertrags für das Gesundheitsdienstleistungszentrum an. Insgesamt fünf Einzelbeschlüsse betreffen Änderungen des Flächenwidmungsplans; dabei geht es in vier Fällen um bisheriges Grünland. Wer sich für die Lage der Grundstücke interessiert, kann diese auf dem Kartendienst DORIS finden (Linke Spalte „Suchen“, dann Auswahl > Kataster – Grundstücke; KG-Name und Grundstücksnummer sind ín der Tagesordnung angegeben. Über den YouTube-Kanal der Liste Vorchdorf wird die Sitzung voraussichtlich wieder übertragen.

M.a.D # 31: Vorchdorf, wie geht´s, wie steht´s?

17. März 2023
Meinung am Donnerstag, heute freitags

Ja, ich geb´s eh zu, es freut mich schon, immer wieder mal auf den Alfred E. Neumann und seine „Meinung am Donnerstag“ angesprochen zu werden. Danke der Nachfragen, es geht ihm gut. Ganz ehrlich, dieses Jucken in den Fingern vor den Donnerstagen, es ist nach wie vor vorhanden. Bleibt die Frage, ob regelmäßiges Kommentieren zu Veränderungen führt. Die Antwort per heute kann nur lauten: Nein. Auch steter Tropfen höhlt die Vorchdorfer Steine nicht – und die Dorfpolitik schon gar nicht. Weiterlesen

Kann Spazierengehen verboten sein?

Wo darf man eigentlich gehen?

Die Frage ist im Prinzip leicht zu beantworten: „Überall, wo es nicht verboten ist“. Leider hört das Prinzip genau dort auf, wo es ins Detail geht. Einfach ist die Sache noch dort, wo es um einen öffentlichen Weg bzw. eine Straße geht. Hier darf man immer gehen, solange es kein behördliches Verbot auf einer zutreffenden Rechtsgrundlage gibt.

Auf privatem Grund wird es sofort kompliziert. Wald darf zu Erholungszwecken betreten werden. Praktisch kann das aber unmöglich sein, wenn der Wald von privatem Grund umgeben ist, der kein Wald ist, und der Eigentümer das Überqueren dieses Grundes verbietet.

Das sogenannte Wegerecht wird oft missverstanden: Viele denken, wenn ein privater Weg nur lange genug benutzt wurde, dann trete ein „ersessenes“ Wegerecht ein. Die ganze Sache mit dem Wegerecht betrifft jedoch nur Grundnachbarn und ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 472 geregelt. Davon hat die Allgemeinheit gar nichts.

Wenn es um Wege auf Privatgrund geht, die seit Menschengedenken genutzt werden, ohne dass der Eigentümer dagegen Einwände erhebt, herrschen widersprüchliche Rechtsmeinungen vor. Grundsätzlich ist jeder Eingriff in das Eigentum – und darum handelt es sich, wenn man Privatgrund betritt – rechtswidrig. Ob sich das durch sogenanntes Gewohnheitsrecht ändert, ist umstritten. Möglich ist dagegen die „Ersitzung“ eines Wegerechts durch eine Gemeinde, wenn über Jahre hin ein Weg vom Publikum offenkundig zum allgemeinen Vorteil benutzt wird. Dieses Recht kann aber nun nicht einfach Hinz und Kunz beanspruchen. In der Regel ist dafür – jedenfalls im Streitfall – ein Feststellungsverfahren erforderlich, das die Gemeinde zu führen hat.

Sehr klar erklärt sind auch die Unklarheiten bei diesem Thema in einer Veröffentlichung der Uni Wien von Franz Merli: „Nutzung von Wanderwegen durch die Allgemeinheit

 

Initiative mit Vorchdorfbezug: Die ASFINAG bewegt sich

1. März 2023

Fast fünf Jahre hat es gebraucht, aber nun ist Bruno Schernhammer am Ziel: Die ASFINAG beteiligt sich daran, dass die Geschichte des Reichsautobahnbaus in Österreich historisch aufgearbitet wird. Hitlers Projekt waren – auch in Vorchdorf – viele Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen zum Opfer gefallen. Weiterlesen