30. Juli 2023
…so lautet der Titel einer Ö1- Radiosendung vom 24.7.2023, die man unbedingt noch bis morgen nachhören sollte.
Andrea Hauer moderiert die Diskussion zum Thema und meint:
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen können mächtige Menschen sein. Meist sind sie männlich und heißen Josef, Hans oder Franz; in manchen Fällen regieren sie Jahrzehnte. Sie sind das Gesicht der Gemeinde und ihr Oberhaupt. Sie stehen dem Gemeindeamt und den Gemeindebediensteten vor, haben die Oberhoheit über Budget und Geschäfte, leiten und kontrollieren die gesamte Verwaltung ihrer Kommune. Darunter fallen Kindergärten ebenso wie – manchmal problematische, zwischen Wirtschaftsinteressen und Umweltschutz umstrittene – Baubewilligungen und Flächenumwidmungen.
Diese Frage stellt sich mir ja eigentlich nicht, aber nein, ich wäre nicht gerne Bürgermeister. Ganz einfach, weil ich mich gut genug kenne und mir die Geduld fehlen würde. Und ungeduldig darf man in diesem Amt wohl nicht wirklich sein, denn schnell geht genau gar nichts, wenn man sich die Zeiträume so ansieht, die verschiedene Projekte verschlingen – Vorchdorf hat diesbezüglich ja einiges zu bieten!
So altmodern die angeblich so gebräuchlichen Bürgermeisternamen wie Josef, Hans oder Franz klingen, ein zeitgemäßer Bürgermeister sollte dann aber doch etwas von modernen Management-, Führungs- und Kommunikationsmethoden verstehen. Im optimalen Fall muss er mAn. auf die Menschen zugehen, glaubwürdig und authentisch sein, Brücken (auch zwischen den Fraktionen) bauen können, Probleme rasch erkennen und priorisieren, konstruktive Diskussionen führen und vor allem pragmatische Lösungen zum Wohle der Gemeinde und der Bewohner rasch umsetzen. Kritik soll ein Bürgermeister nicht als Angriff, sondern als Interesse an Verbesserungen verstehen.
Seien wir uns ehrlich, die Politik wird ja ohnehin im Land und im Bund gemacht, von daher ist es ja fast egal, welcher Partei der Bürgermeister angehört – Hauptsache, er erfüllt möglichst viele Punkte des Job-Profils! Wenn das ein Bürgermeister erkennt und versteht, ist das wohl schon die halbe Miete bzw. für eine Wiederwahl förderlich. Ich bin überzeugt, glaubwürdige Umsetzer mögen die Menschen mehr als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei.
Angesichts der vielfältigen Anforderungen stellt sich eigentlich nur noch die Frage, wie viele kompetente Bürgermeister sich in Österreich denn finden lassen.
Was aber auch einmal gesagt werden muss: Die Arbeit eines Gemeinderats, der diese Aufgabe (abgesehen von geringen Sitzungsgeldern) ja ehrenamtlich erledigt, muss wirklich wertgeschätzt werden. Ehrenamtlich bedeutet aber trotzdem, dass man greifbar und erreichbar sein muss sowie einen Teil seiner Freizeit für diese Aufgabe opfern muss. Das gilt noch mehr für jene Gemeinderäte, die sich in Ausschüssen engagieren und einbringen, um unsere Wohngemeinde weiterzuentwickeln. Was aber halt gar nicht sein darf, dass man sich zwecks Selbstdarstellung, einem Titel auf der Visitenkarte und den sozialen Profilen oder gar wirtschaftlichen Vorteilen für dieses Amt bewirbt.
Kurze Antwort auf die Frage: nein
Ja: Als Leiter der Gemeindeverwaltung hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin viele Aufgaben und Verantwortlichkeiten, welche dann letztendlich mehr oder weniger wahrgenommen werden.
Aber: Der Bürgermeister ist keine One-Man-Show, der alles im Alleingang bestimmt. Viele Entscheidungen bedürfen der Zustimmung von Gemeindegremien, wie dem Gemeinderat oder dem Gemeindevorstand.
Dies können unter anderem folgende Aufgaben sein:
1) Erstellung des Haushaltsplans: Das Budget bzw. der Voranschlag wird in der Regel von der Finanzabteilung der Gemeinde erstellt (ist in Vorchdorf hervorragend besetzt) und muss vom Gemeinderat genehmigt werden.
2) Personalentscheidungen: Die Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Gemeindepersonal bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstands. Die Einstellung des/der Amtsleiter:in muss vom Gemeinderat beschlossen werden.
3) Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und größere Ausgaben: Der Bürgermeister kann Vorschläge für bauliche Maßnahmen wie Straßenbau, Schulneubau, Sanierungen oder andere Infrastrukturprojekte machen. Diese müssen aber in der Regel vom Gemeinderat genehmigt werden.
4) Vertragsabschlüsse: Verträge, die die Gemeinde mit Vertragspartnern abschließt, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats.