Gemeinderat beschließt Livestream – gegen Vertagungsantrag der ÖVP

5. Mai 2023

Ein Dringlichkeitsantrag der Liste Vorchdorf (LV) auf künftige Übertragung der Gemeinderatssitzungen im Internet fand gestern in der Sitzung des Ortsparlaments eine Mehrheit. Duchführen soll den Livestream die Gemeinde selbst. Eine öffentlich zugängliche Speicherung ist nicht mehr vorgesehen.

Albert Sprung vor dem Gemeinderat

„Ich bin der Letzte, der dagegen ist, dass die Gemeinde das selbst macht.“ (Albert Sprung zum Antrag auf Livestream der Gemeinderatssitzungen; Foto: YouTube-Kanal der LV, Screenshot)

Der Antrag der LV stand vor dem Hintergrund der Differenzen um den Technikaufbau für den Livestream bei der letzten Sitzung. Ein weiterer Grund dürfte die bisher nicht weiter erläuterte Rechtsauskunft des Landes OÖ sein.Danach darf angeblich ein Livestream ausschließlich von der Gemeinde selbst durchgeführt werden. Diese Auskunft steht allerdings im Widerspruch zu einer Stellungnahme des Landes vom Juni 2022 zur selben Frage.

Deutlich wurde in der teils kontroversen Diskussion des Gemeinderats zum Dringleichkeitsantrag, dass vor allem die ÖVP von der Initiative der LV wenig hält. Gerhard Radner etwa betonte, es sei wichtig, dass die Gemeinde die Ton- und Bildrechte am Livestream hätte. Dem ist angesichts der bekannten Bedenken der ÖVP gegen eine zugängliche Speicherung zu entnehmen, dass die Veröffentlichung unauthorisierter Mitschnitte des Livestreams rechtlich verhindert werden soll. Radner – wie auch sein Fraktionskollege Mario Mayr – pochten außerdem darauf, dass zuvor geklärt werden müsse, wer den Livestream zu welchen Kosten durchführen solle. Allerdings lagen dem Gemeinderat bereits in der Vergangenheit dazu Angebote vor. Die Höhe dort bezifferten Kosten hatte allerdings dazu geführt, den Livestream weiter der LV zu überlassen.

Nach wie vor Bedenken und Vorbehalte

Ein weiterer Vorbehalt Radners bezog sich darauf, was mit (nicht näher bezeichneten) Daten geschehe und wie einer missbräuchlichen Verwendung des Livestreams begegnet werden könne. Diese Einwände wurden allerdings nicht weiter erörtert. Datenschutzrechtliche Fragen gelten bei einer öffentlichen Sitzung und weil an deren Inhalten auch ein Interesse der Öffentlichkeit besteht, bereits als geklärt. Nichtöffentliche Teile der Sitzung dürfen ohnehin nicht aufgezeichnet werden.

Darüber, dass die Entscheidung nun plötzlich in einer „Husch-Pfusch-Aktion über’s Knie gebrochen“ werden solle, gab sich ÖVP-Mandatar Matthias Traunbauer erstaunt und stellte einen Antrag auf Vertagung. Wie seine Äußerung zu verstehen sein sollte, erläuterte Traunbauer nicht. Der Livestream war bereits beim Gemeinderat der letzten Wahlperiode Thema und wurde seither auch mehrfach unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Der Vertagungsantrag fand schließlich praktisch nur seitens der ÖVP Zustimmung und wurde somit abgelehnt.

Grundsätzlich zustimmend – immer mit Betonung auf Durchführung durch die Gemeinde – äußerten sich z. B. Norbert Ellinger (Grüne) und Alex Schuster (FPÖ). Eva Brandstötter-Eiersebner (Grüne) spitzte ihre Befürwortung dahingehend zu, die LV werde ihrer medienpolitischen Verantwortung nicht gerecht: „Bitte überlassen wir das nicht der Liste Vorchdorf!“ Nach einem Jahr solle geprüft werden, wie viele Menschen das Angebot nutzen und ob es sich lohnt.

Beschluss mehrheitlich – Umsetzung nicht konkret

Das Abstimmungsverhalten (soweit beobachtbar; gesichert sind erst die Angaben im Protokoll) war so nur teilweise zu erwarten: Für den Livestream stimmten FPÖ, LV, Grüne und NEOS sowie Gerhard Radner. Die übrigen ÖVP-Mandatare stimmten dagegen, die SPÖ teils dagegen, teils mit Enthaltung.

Die mehrfach deponierte Forderung, zunächst noch Kosten und weitere Details zu klären, macht es ungewiss, ob eine Umsetzung des Beschlusses schon bei der nächsten Sitzung erfolgt sein wird. Es ist aber zu erwarten, dass in der Zwischenzeit auch weiterhin Videoaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen online gestellt werden.

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