Wählen gehen. Eine Gebrauchsanweisung

21. September 2021

Selbst Staatsbürger*innen, die schon etliche Male bei Wahlen mitgestimmt haben, sind sich in manchem nicht ganz sicher: Darf ich den Bürgermeisterkandidaten von Partei A wählen, meine Stimme bei der Gemeinderatswahl aber Partei B geben? Und wie ist das mit den Vorzugsstimmen? Der INVO.report fasst zusammen.

Was an der laufenden Wahlauseinandersetzung auffällt, ist unter anderem das: Wie viel Mühe vor allem die ÖVP und die FPÖ darauf verwenden, den Wähler*innen zu zeigen, wie und wo sie ihr Kreuz machen sollen. Eine Maßnahme, die wohl nicht nur auf Erstwähler*innen abzielt, von denen viele aus der Schule oder aus dem Leben nicht übermäßig viel politische Bildung mitbekommen haben. Sondern vermutlich auch auf gestandene Wähler*innen, die bei weitem nicht alle sattelfest sind.

Eine ziemlich originelle Aufklärungsinitiative hat die SPÖ Linz gestartet, die im Rahmen ihrer „Gemeinsam Linz“-Kampagne eine Reihe äußerst professionell gestalteter Kurzvideos zur Wahl produziert und dabei sogar auf ihr Logo und damit auf Wahlwerbung verzichtet hat. Darin erklären Gemeinderatskandidat*innen der SPÖ-Fraktion in einfacher Sprache und objektiv alles, was es zu den Wahlen am 26. September zu wissen gibt. Auch wenn einiges Linz-spezifisch ist, ist der Großteil der Informationen für ganz Oberösterreich relevant. Empfehlung!

Antworten auf die FAQ zur Wahl

1. Worum geht es bei den Wahlen in Vorchdorf?
Am 26.9. werden gleichzeitig der oberösterreichische Landtag, der Gemeinderat von Vorchdorf und der neue Bürgermeister von Vorchdorf gewählt. Daher gibt es in der Wahlkabine 3 verschiedene Stimmzettel auszufüllen.

2. Wer darf wählen?
Alle österreichischen Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Vorchdorf, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl können darüber hinaus auch alle EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Vorchdorf mitstimmen.

3. Wie läuft die Wahl ab?
Die Post hat bereits die Wahlinformation mit einem Bestellformular für eine Wahlkarte (zwecks Briefwahl) und einem Kuvert an alle Wahlberechtigten zugestellt. Wer nicht die Option Briefwahl gezogen hat, geht mit dieser „Amtlichen Wahlinformation“ und einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. einem Reisepass) zum Wahllokal für seinen Wahlsprengel. Die Adresse des Wahllokals steht auf der Wahlinformation. Im Wahllokal gibt es eine*n Wahlleiter*in und eine Wahlkommission. Der oder die Wahlleiter*in begrüßt die Wähler*innen, überprüft die Wahlinformation und den Ausweis und händigt dann die Stimmzettel aus, die in der Wahlkabine alleine ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen steckt man die drei Stimmzettel in das jeweils richtige Kuvert und wirft die Kuverts in die Wahlurne ein.

4. Was tun, wen beim Ausfüllen des Wahlzettels ein Fehler passiert?
Einfach vom Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin einen neuen Stimmzettel geben lassen.

5. Kann man bei der Bürgermeisterwahl den Kandidaten von Partei A wählen, sich bei der Gemeinderatswahl aber für Partei B und bei der Landtagswahl für Partei C entscheiden?
Ja! Expert*innen sprechen dabei von „Stimmensplitting“. Man kann also zum Beispiel Hans Mitterlehner oder Alex Schuster als Bürgermeisterkandidaten wählen, ohne die ÖVP oder die FPÖ anzukreuzen. Genausogut kann man seine Bürgermeisterwahlstimme Albert Sprung oder Reinhard Ammer geben, auf Gemeinderatsebene die Neos oder die SPÖ und für den Landtag die Grünen wählen – alles geht.

6. Wer wird Bürgermeister?
Der, der bei den Wählen mindestens 50% der Stimmen erhält. Bekommen weder Reinhard Ammer,  Hans Mitterlehner, Alex Schuster oder Albert Sprung so viele Stimmen, kommt es am 10. Oktober zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

7. Wer kommt in den Gemeinderat?
Alle, die genügend Stimmen für die sogenannte Mandatsstärke haben. Die Sitze im Gemeinderat werden anteilig je nach Waherfolg auf die gewählten Parteien vergeben.

8. Wer kommt in den Landtag?
Alle Parteien, die mehr als 4 % der Stimmen erreichen.

9. Wie vergibt man eine Vorzugsstimme?
Man kann eine Vorzugsstimme vergeben, muss es aber nicht. Die Kandidat*innen, denen man eine Vorzugsstimme geben kann, werden von ihrer Partei ausgewählt. Die Liste mit diesen Kandidat*innen ist der sogenannte „Wahlvorschlag“. Man kann nur Kandidat*innen wählen, die auf dem Wahlvorschlag stehen. Auf Gemeinderatsebene können 3 Vorzugsstimmen vergeben werden, für den Landtag nur 2. Bei der Landtagswahl muss 1 Kandidat*in auf dem „Landeswahlvorschlag“ stehen und 1 auf dem „Wahlkreisvorschlag“. Bei der Landtagswahl sind alle infrage kommenden Kandidat*innen bereits auf dem Stimmzettel angeführt. Bei der Gemeinderatswahl muss man sie von Hand dazuschreiben.

10. Kann ich meine Vorzugsstimme Kandidat*innen von Partei C geben, aber Partei D wählen?
Nein! Wer das tut, wählt ungültig – die Stimme zählt nicht.

11. Was tun, wenn man am Wahltag absehbarerweise krank und bettlägerig ist?
Die zuständige Wahlbehörde – das Marktgemeindeamt Vorchdorf – verständigen. Dann kommt eine „fliegende Wahlkommission“ ins Haus und nimmt die Stimme entgegen.

12. Was tun, wenn man mit keiner einzigen Partei einverstanden ist?
Trotzdem zur Wahl gehen und bewusst ungültig wählen, indem man leere Stimmzettel abgibt. Das ist für unsere Demokratie immer noch wertvoller als gar nicht zur Wahl zur gehen.

13. Muss man wählen gehen?
Nein. Wir haben ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht.

14. Warum soll man wählen gehen?
Weil man damit mitentscheidet, wer in den kommenden 6 Jahren Bürgermeister von Vorchdorf ist und welche politischen Kräfte im Gemeinderat und im Landtag vertreten sind.

Links zu den Informationsvideos der Linzer SPÖ
Stimmzettel richtig ausfüllen
Vorzugsstimmen vergeben
Wahlkarte und Briefwahl

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