Laudach: „Räumungen auf das unumgängliche Ausmaß zu beschränken“

5. Oktober 2020

Der idyllische Verlauf der Dürren Laudach mitten durch Vorchdorf hat sich im Verlauf vieler Jahre zu einem Biotop entwickelt – aber auch zu einem Problem für den Hochwasserschutz. Die Gemeinde hat nun Räumungsmaßnahmen beantragt, und der Bewilligungsbescheid der BH macht Hoffnung, dass Schäden für die Natur dabei auf ein Minimum beschränkt bleiben.

„Ist das Grün der Laudach in Gefahr? fragten sich besorgte Anrainer:innen im Frühjahr, als offiziell aussehende Personen den Verlauf der Laudach inspizierten und die Auskunft erteilten, hier müsse etwas freigemacht werden. Anderenorts sind solche Maßnahmen ja mitunter mit übers Ziel weit hinausschießenden Rodungsaktivitäten einhergegangen.

Dem INVO.report liegen nun der Bewilligungsbescheid der BH Gmunden für die „Wiederherstellung des bewilligten Regulierungszustandes“ der Laudach sowie die maßgebliche Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz vor. Demnach sollen die Interessen des Hochwasser- und den Naturschutzes augenscheinlich miteinander in Einklang gebracht werden.

So etwas wie ein Kahlschlag ist ausgeschlossen

Das betroffene Grundstück zieht sich über eine Länge von ca. 1250 Metern etwa vom früheren Acamp-Gelände bis zum Zusammenfluss mit der äußeren Laudach in Autobahnnähe. Was heute kaum noch erkennbar ist: Der Bach war einstmals komplett verbaut und ist erst durch angeschwemmte Sedimente, auf denen teils hohe Bäume angewachsen sind, eingeengt worden und verwildert. Hochwässer können teils kaum noch abfließen und zu Überflutungen führen. Die Bachsohle soll dementsprechend soweit geräumt werden, dass dieses Risiko reduziert wird.

Die Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz Dipl. Ing. Hubert Bramberger hat zu einer Reihe von Auflagen der BH Gmunden geführt. Vor allem sind die Räumungen auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken.

Konkret: Das obere Drittel der Böschungen muss in seinem jetzigen Zustand belassen werden. Auch dort, wo geräumt wird, muss mindestens 10–15 cm „humoses Material“ (vulgo Gatsch) belassen werden. Größere Gehölze oberhalb des Bachdurchflusses müssen stehen bleiben. Zur teilweise erforderlichen neuen Befestigung muss Kalkstein oder Konglomerat – also keine Betonsteine – verwendet werden.

Zusätzlich schreibt der Bescheid der BH vor, dass auf einem Abschnitt, der jetzt noch unbewachsen ist, Wildsträucher gepflanzt und anschließend geschützt werden – im Zuge der Sanierungsarbeiten, spätestens aber bis Ende kommenden Jahres. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass die Dürre Laudach naturschutzrechtlich ein geschütztes Gewässer ist und dass eigentlich ein aus den 60er Jahren stammender „harter“ Verbauungszustand wiederhergestellt wird, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Diesem Eingriff sollen die präzisen naturschutzrechtlichen Auflagen entgegenwirken.
>>> Bescheid der BH Gmunden
>>> Stellungnahme Naturschutz

Kommentar

Dem Vernehmen nach hat nicht nur der Naturschutz, sondern auch die Gemeinde Vorchdorf selbst als Antragstellerin von vornherein Wert darauf gelegt, dass der inzwischen naturnahe Verlauf der Laudach durch die Räumungsmaßnahmen möglichst wenig beeinträchtigt wird. So weit, so gut.

Mehr als befremdlich zu werten, nämlich als unverständliche Behinderung einer freien Pressearbeit, ist das Verhalten von Bürgermeister Johann Mitterlehner, der sich ohne jede Begründung geweigert hat, den vorliegenden Bescheid der BH Gmunden herauszugeben. – Dies, obwohl die einschlägigen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes die Gemeinde eindeutig dazu verpflichten und keiner der im Gesetz aufgeführten „Versagungsgründe“ hier greift.

Der INVO.report hat darauf verzichtet, die Auskunftserteilung rechtlich zu erzwingen, weil das viel zu langwierig gewesen wäre. Die BH Gmunden hat dagegen das entsprechende Ansuchen pflichtgemäß positiv erledigt. Bleibt die Frage: Warum die Gemeinde nicht?

Michael Praschma

4 Gedanken zu „Laudach: „Räumungen auf das unumgängliche Ausmaß zu beschränken“

  1. Bernhard Ettinger

    Erschreckend, wie der Bürgermeister hier versucht hat, Informationen vor der Bevölkerung geheim zu halten. Gut, dass ihr hartnäckig geblieben seid.

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    1. Franz Steinhaeusler

      Erschreckend, ja.

      Da muss sich es sich ja fast um ein dunkles, eifersüchtig gehütetes Geheimnis handeln. Dieser Eindruck könnte ja entstehen. *Augen verdreh*. „Respekt“, „Fairness‘ und „Ehrlichkeit“, hmm, ahmm tja… Vielleicht könnte man auch noch den Begriff „Transparenz“ dazunehmen. Und wo bleibt dann das „Vertrauen“ in Leute, die versuchen, Informationen vor der eigenen Bevölkerung zurückhalten zu wollen (Stichwort „Ehrlichkeit“) – und vor allem: warum? -, die selbst die BH Gmunden bereitwillig herausgibt? Oder habe ich da selbst was falsch verstanden…? …dass „Versagungsgründe greifen“, aha (Lool) interessanter Begriff aus dem Beamtendeutsch/-österreichisch. *Augen verdreh, 2*. Alles etwas eigenartig.

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      1. Michael Praschma Beitragsautor

        Der Begriff „Versagungsgründe“ kommt von mir als Autor des Artikels. Zur Erläuterung: Das Umweltinformationsgesetz ist grundsätzlich eine feine Sache, weil man wirklich zu einer großen Palette umweltrelevanter Sachverhalte Informationen einfordern kann, und zwar ohne diesen Wunsch rechtfertigen zu müssen. So. Die „Versagungsgründe“ heißen in § 6 dieses Gesetzes richtig „Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe“ und sind nachvollziehbare Fälle, in denen eine Auskunft zu Recht eben nicht gegeben zu werden braucht.

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