20. März 2024
UPDATE 21.3.2024: Zu diesem Beitrag ist heute ein einordnender Kommentar erschienen.
Was der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Juni 2023 noch fehlte, liegt nun vor: ein Anfangsverdacht wegen Untreue. Im Fadenkreuz der Ermittler stehen Bürgermeister Johann Mitterlehner und der Leiter des Vorchdorfer Bauamts. Es geht um unrechtmäßig ausgezahlte Gagen für die Bauaufsicht in fünfstelliger Höhe.
Während für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt, stehen im Hintergrund gleich mehrere behördliche Aktionen, die für die staatsanwaltlichen Ermittlungen harte Indizien liefern. Insofern kommt es auf die Vorwürfe, die in der Sache seit Langem von der Liste Vorchdorf (LV) erhoben werden, heute nicht mehr an.
Warum die Staatsanwaltschaft auf politischer Seite nur gegen Mitterlehner ermittelt und nicht auch gegen Mitglieder des Gemeindevorstands, soweit diese für die beanstandeten Beschlüsse mitverantwortlich waren (s. u.), ist nicht bekannt.
Gemeindeabteilung: Verdacht der Rechtsverletzung
Die Sachverhalte, um die es geht, liegen auf dem Tisch: Überstundenpauschalen, die mehrfach erhöht wurden; später „Belohnungen für außergewöhnliche Leistungen“, schließlich die Bezahlung von (pauschal lautenden) Honorarnoten für nebenamtliche Leistungen bis zum Jahr 2022. Alle diese seit 2007 geleisteten Zahlungen wurden bereits vor Jahren beanstandet, teils mehrfach, und zwar von der BH Gmunden wie vom Land.
Beschlossen wurden sie während dreier Amtsperioden vom Gemeindevorstand, dessen Zusammensetzung sich seither teilweise geändert hat. Unter anderem Mitterlehner gehörte dem Vorstand jedoch in der gesamten fraglichen Zeit an. Vor Antritt seines Bürgermeisteramtes war er Vizebürgermeister und Obmann des Finanzausschusses.
Der Tatbestand der Rechtsverletzung steht für die Direktion Inneres und Kommunales (IKD, vulgo Gemeindeabteilung) derzeit noch unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme der Gemeinde. Das sowie die Sachverhalte im Einzelnen gehen aus einem Schreiben an die Gemeinde vom 12.2.2024 hervor, das dem INVO.report vorliegt.
Zwischen „Belehrung“ und Straftat
Die Konsequenzen aus dem beim Land Oberösterreich anhängigen Vorgang laufen auf eine sogenannte Belehrung an den Bürgermeister hinaus. Außerdem ist das genannte Schreiben u. a. dem Gemeinderat (in seiner nächsten Sitzung am 26. März) bekanntzugeben. Die vom Bürgermeister verlangte Stellungnahme dürfte an der Belehrung nichts mehr ändern. Alles, was die IKD darlegt, beruht auf Unterlagen, die auf Anforderung bereits im Sommer 2023 von der Gemeinde an die IKD übermittelt wurden.
Ein rechtlicher Zusammenhang zur Strafanzeige besteht nicht. Die mehrfach belegten Sachverhalte, wie die IKD sie darstellt, dürften aber in das Ermittlungsverfahren einfließen. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Untreue kommen, sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor – jedenfalls wenn die Zahlungen als Schaden, der 5000 Euro übersteigt, angesehen werden.
Eine Stellungnahme von Bürgermeister Mitterlehner zu den Ermittlungen ist angefragt. Eine Übersicht zur Behandlung des Themas auf Gemeindeebene enthält die laufende Chronologie des INVO.reports hierzu. Die jetzigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wels wurden gestern erstmals von der „Krone“ auf ihre Oberösterreich-Seiten gemeldet.