29. Jänner 2022
Ein bisschen kurios wirkt es schon: Zwar hat sich die Österreichische Post AG wie bekannt und wie berichtet dafür entschieden, ihren Standort in Vorchdorf aufzugeben. Doch kurz vor dem Abschied verteidigt sie neuerdings ihre Parkplätze.
Lenker*innen, die ihr Auto links neben dem Postgebäude stehen lassen, können sich darauf einstellen, schon nach wenigen Minuten bei der Rückkehr zum Fahrzeug ein vorgedrucktes Schreiben unter dem Scheibenwischer zu finden. Denn bei diesen Parkplätzen handelt es sich um ein „Grundstück der Österreichischen Post AG“ – worauf die Konzernimmobilien-Abteilung den oder die sehr geehrte(n) Halter(in) schriftlich hinweist. Für den Wiederholungsfall eines widerrechtlichen Fahrzeugabstellens („Wir haben Ihre KFZ-Nummer vorgemerkt“) stellt man eine Unterlassungs- bzw. Besitzstörungsklage in den Raum, zu der sich das Unternehmen „zu unserem Bedauern“ veranlasst sieht.
Rein juristisch betrachtet, ist dies selbstverständlich das gute Recht der Post. Es konterkariert aber die Marketingbemühungen um ein kunden- und menschenfreundliches Image des Unternehmens doch ein wenig. Doch wer weiß: Vielleicht soll die neue Parkplatzpolitik den Vorchdorfer*innen bloß den Abschied von der Post leichter machen.
Nicht nur die Post. Mir wurde dieser Zettel von einer Dame vom Friseursalon Lohninger in die Hand gedrückt. Mein Gatte hat nur kurz was in der Apotheke geholt. Waren nicht mal 3 Minuten.
Habe es zur Kenntnis genommen.