M.a.D #36: Ene, mene, muh, und draus bist du!

1. März 2024
Meinung am Donnerstag

Wer kann sich nicht an diesen Kinderreim erinnern? Einer bleibt bei diesem Spiel mangels Sitzplatz über. Ähnlich verhält es sich, so scheint´s, wenn es um den Platz am Mikrofon in Vorchdorfer Gemeinderatssitzungen geht, da bleiben auch manche über und dürfen sich nicht zu Wort melden.

In ziemlicher Regelmäßigkeit werden wir über die unterschiedlichsten Beschwerden von Ortspolitikern bei der Direktion Inneres und Kommunales (IKD), einer Art Aufsichtsbehörde des Landes für die Belange von Gemeinden, informiert. Da sich aber das Niveau dieser Eingaben mit unseren Ansprüchen an die Qualität der Informationsversorgung unserer Leser:innen nicht immer deckt, sehen wir oftmals von einer Berichterstattung ab.

Das Debattenrecht muss allen Mandataren gleichermaßen gewährt werden

Diese Feststellung sowie der aktuelle Spruch der Landesbeamten hat es aber dann doch in sich. Anlass: Die Liste Vorchdorf ersuchte um Klärung, ob es zulässig sei, dass Bürgermeister Mitterlehner (ÖVP) einem ihrer Mandatare untersagte, sich im Rahmen einer „Kenntnisnahme“-Sache bei einer Gemeinderatssitzung zu Wort zu melden. Ohne in Details zu gehen, die Aufsichtsbehörde hat unser Ortsoberhaupt in klaren Worten darauf hingewiesen, dass sein Vorgehen gegen die gültigen Bestimmungen verstößt und er diese zukünftig respektieren möge. In anderen Worten: Der Bürgermeister kann und darf in der Regel nicht nach Gusto darüber entscheiden, wer sich im Zuge einer Debatte zu Wort meldet. Der Argumentation Mitterlehners, dass es sich im konkreten Fall um eine Berichterstattung und keine Debatte handelte, hat sich die Behörde somit nicht angeschlossen.

Freie Meinungsäußerung ist das Salz in der Demokratie

Dass in einer Demokratie in (Orts-)Parlamenten einem politischen Gegner das Mikrofon abgedreht wird bzw. er dieses nicht einmal ergreifen kann, ist definitiv nicht akzeptabel. Dass es einer Behörde bedarf, diese Sachlage rechtlich zu klären, ist ebenfalls durchaus bemerkenswert. Die Tatsache, dass einige Fraktionen ihr Recht auf Wortmeldungen sehr, sehr selten nützen, bedeutet im Umkehrschluss wohl nicht, dass man diejenigen, die sich gerne und häufig zu Wort melden, im Stile von „ene, mene, muh“ aus den Diskussionen raushält. So sollten wir uns gerade in diesen Zeiten glücklich schätzen, in einer Demokratie zu leben. Mögen die Zustände bei Putins & Co niemals in Vorchdorf Einzug finden!

Die Hoffnung auf Mediation lebt dennoch!

Zum Glück datiert diese Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde VOR der Präsentation der „Friedenspetition“ durch den INVO.report! Damit bleiben die Chancen intakt, dass es zeitnah zu konkreten Beschlüssen über das weitere Vorgehen für einen Mediationsprozess kommt. Schließlich hat sich mit 5 von 6 Parteien die klare Mehrheit mehr oder weniger deutlich für einen derartigen Schlichtungsprozess ausgesprochen. Der Ball liegt quasi am 11er-Punkt, bleibt nur die Frage, wer den Tor- bzw. Startschuss in Form eines konkreten Vorschlags wagt! Stay tuned!

Es grüßt, ausnahmsweise am Freitag
Alfred E. Neumann

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