„Politisches Ansehen stark verletzt und auch schon beschädigt“

22. Oktober 2022

Mit einer klage- und kostenbewehrten anwaltlichen Abmahnung sieht sich die Liste Vorchdorf (LV) konfrontiert: Gerald Spalt, Bauamtsleiter und in der Gemeinderatssitzung am 5. Juli als stellvertretender Amtsleiter hinter dem Vorstandstisch, verlangt unter anderem, dass Bilder entfernt werden, die ihn hierbei zeigen.

Nach der noch nicht endgültig entschiedenen Besitzstörungsklage der Gemeinde gegen LV-Gemeindevorstand Wolfgang Ettinger steht nun bereits ein weiterer gemeindeinterner Rechtsstreit im Raum. Ende der Woche erreichte ein Einschreiben der Vorchdorfer Anwälte Aigner Lampl die LV. Stein des Anstoßes: Der von der LV durchgeführte Livestream der Gemeinderatssitzung sowie die Vorschaubilder im LV-YouTube-Kanal und in Beiträgen auf der Facebookseite der Liste.

Vorschaubild im YouTube-Kanal der Liste Vorchdorf (Screenshot)

Hier ist im Wesentlichen der Tisch mit der Gemeindespitze zu sehen, unter anderem eben in Ausübung seiner Funktion Gerald Spalt, zwischen Bürgermeister Hans Mitterlehner und Vizebürgermeister Alexander Schuster.

Um „Löschung und Unterlassung von Video- und Fotoaufnahmen auf den Internetplattformen Facebook und Youtube und Leistung von Schadenersatz“ geht es in dem Anwaltsschreiben. Spalt sehe sich in seinen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten verletzt, zumal er den Aufnahmen nicht zugestimmt habe. Durch die ständige Abrufbarkeit der Aufnahmen, auf denen seine Person klar und deutlich zu sehen sei, werde der Eindruck erweckt, Spalt sei für für die Liste Vorchdorf tätig. Als bekennender Sozialdemokrat sei sein (politisches) Ansehen durch die unrechtmäßige Verwendung des Titelbildes stark verletzt und auch schon beschädigt.

Klagedrohung und 750 Euro Kosten

Mit einer Frist von acht Tage soll nun die Liste Vorchdorf alles in diesem Zusammenhang löschen, wo Spalt zu sehen ist und eine Unterlassungserklärung abgeben sowie für die anwaltliche Tätigkeit und als Schadensersatz 750 Euro an einen Sozialverein zahlen, anderenfalls droht umgehend eine Klage.

Spalts Anwalt führt nicht konkret aus, wie die Abbildung im Zusammenhang mit der Gemeinderatssitzung den Schluss zulassen soll, Spalt sei für die LV tätig, so dass Zweifel an seiner politischen Einstellung aufkommen könnten. Das Schreiben geht auch nicht darauf ein, dass z. B. seitens der Gemeindeabteilung des Landes OÖ erst kürzlich die Rechtslage für Videostreams von Gemeinderatssitzung – einschließlich der schon länger bestehenden Regelungen für Fotos – geklärt worden ist (der INVO.report hat berichtet).

Insbesonders vertreten die Landesjuristen dazu folgenden Standpunkt: Da sowohl die Gemeinderäte als auch die beigezogenen Amtspersonen in einer öffentlichen Funktion auftreten, bedarf es dazu nicht ihrer Zustimmung. Das heißt, weder der Datenschutz noch die Persönlichkeitsrechte werden verletzt, insoweit die Aufnahmen im öffentlichen Interesse erfolgen, wovon bei einem politischen Gremium in der Regel auszugehen ist.

Albert Sprung gab als Chef der LV bekannt, man habe nicht die Absicht, den Aufforderungen von Spalts Anwälten nachzukommen. Der Vorgang wurde in einer Presseinformation der LV öffentlich gemacht. Dort verweist die Liste auch darauf, es sei ja vor der besagten Gemeinderatssitzung darauf hingewiesen worden, mit welchen Aufnahmewinkeln gefilmt werde, so dass Personen, die nicht abgebildet werden wollen, einen anderen Platz wählen können. Die LV zeigt sich entschlossen, die Frage als Präzedenzfall notfalls bis zu einem Höchstgericht auszufechten. Unbekannt ist übrigens, ob der Vorstoß Spalts in Absprache mit Gemeindepolitikern erfolgt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert